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Zweites Buch: Von dem Klerus.

2. Der Bischof muß ein tüchtiger Hausvater sein.

Der Bischof sei also auch nüchtern, keusch, ehrbar, charaktervoll, gesetzt, kein Weinsäufer, kein Raufbold, sondern bescheiden, nicht streitsüchtig, nicht geldgierig, nicht erst Christ geworden, damit er nicht hochmüthig gemacht ins Gericht komme und in die Schlinge des Teufels,1 denn Jeder, der S. 33 sich selbst erhöht, wird erniedriget werden.2 Der Bischof muß aber von folgender Beschaffenheit sein. Er sei der Mann eines einmal verheiratheten Weibes, der seinem Hause wohl vorsteht. Denn so soll er geprüft werden, wenn er die Handauflegung selbst empfängt und auf einen bischöflichen Stuhl gesetzt wird: ob er sei ehrwürdig, gläubig, ehrbar, ob er ein züchtiges, ehrbares, gläubiges Weib entweder habe oder gehabt habe, ob er die Kinder fromm auferzogen und in der Lehre des Herrn unterrichtet und vorwärts gebracht habe; ob die Angehörigen seines Hauses ihn fürchten und achten, und ob alle ihm gehorsam sind. Denn wenn die, welche dem Fleische nach zu ihm in Verwandtschaft stehen, gegen ihn sich auflehnen und ungehorsam sind, d. h. sich nicht belehren lassen, wie werden die, welche ihm fremd sind, sich ihm unterwerfen, da sie seiner Sorge und Obhut unterstellt werden?


  1. I.Tim. 3,2. ↩

  2. Luk. 14. 11. ↩

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