14. Eine Wittwe, welche Almosen geben kann, soll sich nicht vor aller Welt rühmen und Andere gering schätzen.
Eine Wittwe, welche Almosen gegeben hat, soll ihren Namen verborgen halten, nicht es vor sich herausposaunen, damit das Almosen vor Gott in Verborgenheit geschehe, wie der Herr sagt: „Wenn du Almosen gibst, so soll deine linke Hand nicht wissen, was deine rechte thut, damit dein Almosen im Verborgenen sei.„1 Und die Wiltwe soll für den Wohlthäter, wer er immer sei, beten, da sie der heilige Opferaltar Christi ist, und der Vater, der im Verborgenen sieht, wird dem Wohlthäter es offen vergelten. Aber die Wittwen, welche nicht nach der Vorschrift Gottes leben wollen, mühen sich ab, nachzufragen, wer die Gabe gespendet und wer sie empfangen habe. Und hat sie Dieß erfahren, so beklagt sie sich über die Wohltäterin und sagt: „Weißt du nicht, daß ich mehr der Unterstützung bedarf als jene? Warum hast du also jene mir vorgezogen?“ So redet sie thörichter Weise, ohne zu wissen, daß die Unterstützung nicht nach dem Willen des Menschen, sondern nach Gottes Gebot gegeben wurde. Denn wenn sie selbst bezeugt, daß sie der Wohlthäterin näher stehe und in größerer Noth sich befinde und bedürftiger sei als jene, so soll sie sich in die Anordnung Gottes fügen und stillschweigen, ohne über die Wohlthäterin zu klagen, sich in ihr Haus begeben und auf das Angesicht niedergeworfen Gott bitten, daß er ihr die Sünde verzeihe. Denn Gott befahl der Wohlthäterin, ihren Namen verborgen zu halten; die Wittwe aber beklagt sich darüber, daß die Wohlthäterin sich nicht genannt, damit auch sie ihre Thüre bettelnd belagern könnte; sie flucht sogar der Wohlthäterin, uneingedenk Desjenigen, der gesagt hat: „Wer dich segnet, sei gesegnet, wer dir flucht, sei verflucht.„2 Auch der Herr selber sagt: „Wo ihr immer in ein Haus S. 124 hineingeht, da sagt zuerst: Friede sei diesem Hause!“3 u. s. w.