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Works Gregory of Nazianzus (329-390) Orationes XLV Reden (BKV)
IV. Rede

80.

S. 121 Wenn vielleicht auch nicht für alle, die unter einem Monarchen stehen, so besteht doch für die Römer das königliche ― auch streng beobachtete ― Gesetz, die Kaiser durch öffentliche Denkmäler zu ehren. Nicht Kränze und Diademe, nicht prachtvolle Purpurgewänder, nicht zahlreiche Lanzenträger, nicht die Masse der Untergebenen genügen ihnen zur Festigung ihrer Herrschaft. Um würdiger zu erscheinen, verlangen sie auch Anbetung. Doch Anbetung allein befriedigt sie noch nicht; sie muß in Statuen und Gemälden zum Ausdruck kommen, damit ihre Ehrung kein Ende nehme und vollkommener sei. Jeder Kaiser wünscht, daß auf diesen Bildern wieder andere Darstellungen angebracht werden. Nach den einen sollen die Bilder berühmte Städte darstellen, welche Geschenke darbringen, nach anderen Siegestaten, welche gleich einem Kranze das Haupt krönen, nach anderen die hohen Beamten in anbetender Stellung und mit den Abzeichen ihrer Würde angetan, nach anderen Jagden und Fechterfolge, nach anderen bunte Szenen besiegter, zu Füßen liegender oder erschlagener Barbaren. Denn nicht nur lieben sie die Taten, auf welche sie stolz sind, sie wünschen auch ihre Darstellung.

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