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Works Gregory of Nazianzus (329-390) Orationes XLV Reden (BKV)
IV. Rede

97.

[Forts. v. S. 136 ] Mit aller möglichen Weisheit schmückt sich die Rede dieses Mörders und Führers, dieses Gesetzesübertreters und Gesetzgebers oder — um aus unserer Schrift einen noch passenderen Ausdruck zu entnehmen ― dieses „Feindes und Rächers1“. Er behauptet nämlich, unser Gesetz verbiete, Rache zu nehmen, zu prozessieren, überhaupt etwas zu besitzen und etwas als sein Eigentum zu erklären2; es verlange, in einer anderen Welt zu leben3 und die Gegenwart zu verachten, als bestünde sie nicht. Auch sei es (darnach) nicht erlaubt, Böses mit Bösem zu vergelten und, wenn man auf die eine Wange geschlagen werde, die andere zu schonen; man müsse vielmehr auch diese dem Schlagenden anbieten4. Nicht nur die Tunica, auch das Obergewand müsse man hergeben5. Vielleicht wird er noch beifügen, daß unser Gesetz auch will, daß wir für die beten, welche uns Unrecht tun, und daß wir unseren Verfolgern Gutes wünschen. Er mußte diese Lehren ja genau kennen, da er einst Lektor der göttlichen Schrift war, der Ehre, an den Altarstufen zu dienen, gewürdigt wurde und ihm die Verehrung der Märtyrer an den heiligen und ehrwürdigen Stätten anvertraut war.


  1. Ps. 8, 3 [hebr. Ps. 8, 3]. ↩

  2. Vgl. Apg. 4, 32. ↩

  3. Vgl. Phil. 3, 20. ↩

  4. Matth. 5, 39. ↩

  5. Ebd. [Matth.] 5, 40. ↩

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