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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Gregory of Nazianzus (329-390) Orationes XLV Reden (BKV)
II. Rede

18.

[Forts. v. S. 15 ] Der Arzt muß auf örtliche und zeitliche Verhältnisse, auf Alter, Witterung u. dgl. Rücksicht nehmen, muß Arzneien verordnen und die Lebensweise vorschreiben. Er hat auf schädliche Einflüsse zu achten, damit nicht das Gelüsten des Kranken seiner Kunst entgegenarbeitet. Bisweilen wird er bei einigen wohl auch brennen und schneiden und noch schmerzlichere Heilmittel anwenden. Mag dies auch sehr mühevoll und schwierig erscheinen, aber noch schwieriger als all dies ist es, Sitten, Leidenschaften, Lebensgewohnheiten, Neigungen u. dgl. genau zu studieren und zu heilen, alles Tierische und Wilde aus unserer Gemeinde zu entfernen, dafür alles Zarte und Gottgefällige einzuführen und zu festigen, gerecht zwischen Seele und Leib zu scheiden, nicht zu gestatten, daß das Gute vom Bösen beherrscht werde, was das größte Unrecht wäre, vielmehr das der Natur nach Minderwertige dem Höheren und Vorzüglicheren zu unterwerfen, wie es dem göttlichen Gesetze entspricht, das trefflich über die gesamte Schöpfung, die sichtbare und übersinnliche, regiert.

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