Translation
Hide
Kirchliche Hierarchie (BKV)
§ 4.
Das allgemeine Grundgesetz göttlicher Mitteilung, daß den tieferstehenden Wesen die Erleuchtung durch die höheren vermittelt wird, findet 1) eine Illustration in den physikalischen Gesetzen der materiellen Welt; 2) es beherrscht die kirchliche Hierarchie nicht minder als die himmlische; 3) es hat also zur Folge, daß die obersten Vorsteher der Kirche (Bischöfe) eine vollkommene Erkenntnis der Heilsgeheimnisse besitzen und aus der Fülle ihres heiligen Wissens den Untergebenen mitteilen müssen.
Das allheilige Gesetz der Urgottheit ist dies, daß die Wesen zweiter Ordnung durch die der ersten Ordnung zum göttlichsten Lichte emporgeführt werden. Oder sehen wir nicht, daß auch die sinnlich wahrnehmbaren Dinge der materiellen Welt zunächst in die ihnen mehr verwandten Substanzen eindringen und dann durch dieselben hindurch die eigene Kraftwirkung auf andere übertragen1? Geziemender Weise läßt daher der Urquell und das Fundament jeglicher unsichtbaren und sichtbaren Wohlordnung die göttlich wirkenden Strahlen zuerst in die gottähnlicheren Geister eindringen und durch diese hindurch, die eben als hell durchleuchtbare Geister zur Aufnahme und Weitergabe des Lichtes von Natur aus geeignet sind, strahlt sie in die tieferstehenden, deren Empfänglichkeit entsprechend, hinein und wird ihnen sichtbar.
So haben also diese Männer, welche zunächst Gott schauen, die Aufgabe, die Mitglieder der zweiten Ordnung in dem denselben entsprechenden Maße neidlos die heilig von ihnen selbst geschauten göttlichen Betrachtungsbilder sehen zu lassen. Ihnen, die in alle göttlichen Geheimnisse ihrer Hierarchie mit vollkommener S. 168 Wissenschaft bestens eingeweiht sind, steht es zu, andere in die hierarchischen Dinge einzuweihen, da sie dazu auch die vollendende Gewalt der mystischen Einführung besitzen. Und nur denen, welche mit tieferem Erkennen und im vollen Umfange der Hochstufe des Priestertums teilhaft geworden sind, kommt es zu, das Heilige auch andern mitzuteilen.
-
Vgl c. h. XIII, 3 und 4, wo dieses Gesetz in der Engelwelt nachgewiesen und durch die Art, wie sich Licht und Wärme ausbreiten, illustriert wird. ↩
Translation
Hide
Kirchliche Hierarchie (Edith Stein)
§ 4.
Es ist ein Gesetz der hochheiligen und höchsten Gottheit, daß durch das Erste das Folgende zu ihrem göttlichen Licht geführt wird.
Sehen wir nicht, daß schon die sinnenfälligen Elementarwesen (die Substanzen der Elemente) zunächst auf das ihnen Nächstverwandte einwirken und dann durch ihre Vermittlung ihre Wirkkraft auf anderes ausdehnen? Mit Recht läßt also der Urgrund und Sitz aller sichtbaren und unsichtbaren schönen Ordnung seine göttlichen Strahlen zuerst zu den gottähnlicheren gelangen und strahlt durch sie als die durchsichtigeren Geister, die zur Aufnahme und Weiterleitung des Lichtes geeigneter sind, in die niederen, ihrer Fassungskraft entsprechend, ein und wird für sie sichtbar.
Es ist also Aufgabe derer, die als erste Gott schauen, den folgenden neidlos, ihrer Fassungskraft entsprechend, die göttlichen Schauspiele zugänglich zu machen, die sie heilig erkannt haben: Auch über das zu belehren, was der Hierarchie eigen ist, ist Sache derer, die mit dem vollkommen wertgebenden Wissen auch über die heiligen Geheimnisse ihres Standes recht belehrt worden sind und die vollendete Kraft, andere zu belehren, erlangt haben; die Sakramente aber der Würde entsprechend auszuspenden kommt denen zu, die wissend und lauter vollkommenen Anteil am Priestertum erlangt haben. –