§ 7.
Es ist also gezeigt worden, daß der Stand der Bischöfe die Kraft hat zu vollenden und wirksam vollendet, der Priesterstand die Kraft hat zu erleuchten und erleuchtet; daß der Dienerstand die Fähigkeit erhält zu reinigen und auszuscheiden. Natürlich hat der Bischofsstand nicht nur die Kraft zu vollenden, sondern auch zu erleuchten und zu reinigen, die priesterliche Gewalt nicht nur die Fähigkeit zu erleuchten, sondern auch zu reinigen.
Keineswegs nämlich können die Niederen auf die Amtsleistungen der Höheren übergreifen; darum wäre es unrecht, wenn sie sich zu solcher Anmaßung vorwagen wollten. Die göttlicheren Kräfte aber enthalten in ihrer Vollkommenheit außer ihren eigenen Fähigkeiten auch die heiligen Kenntnisse der niederen. Da nun die kirchlichen Stände Abbilder göttlicher Wirkungsweisen sind und die wohlgeordneten Erleuchtungen der schön gegliederten Ordnung des göttlichen Wirkens in sich zur Anschauung bringen, sind sie in erste, mittlere und letzte heilige Dienstleistungen und Klassen in der hierarchischen Gliederung eingeteilt; so bringen sie, wie gesagt, die Ordnung und Gliederung des göttlichen Wirkens in sich zur Darstellung. Da nämlich jene höchste Gottheit die Herzen derer, denen sie sich zu erkennen gibt, erst reinigt, dann erleuchtet und nach der Erleuchtung schließlich zur gottähnlichen Vollkommenheit führt, so gliedert sich mit Recht der heilige Stand, dem die göttlichen Sinnbilder anvertraut sind, in verschiedene Stände und Kräfte; so zeigt er deutlich, daß die vorzüglichen göttlichen Wirkungsweisen in den heiligsten und reinsten Ordnungen fest und wohlunterschieden ihren Platz haben. Da wir nun aber die Ordnungen und Aufgaben der Priester, ihre Kräfte und Leistungen, so gut wir konnten, dargelegt haben, wollen wir nun auch ihre Weihen nach Vermögen betrachten.