§ 1.
Gemeinsam sind für die Bischöfe, Priester und Diener bei der Weihe das Hinzutreten zum göttlichen Altar, die Kniebeuge, die bischöfliche Handauflegung, die Bezeichnung mit dem Kreuz, die Aufrufung, die abschließende Begrüßung; auszeichnend und nur den Bischöfen eigentümlich ist die Auflegung der Heiligen Schrift, die die niederen Stände nicht haben; den Priestern das Beugen beider Knie, das bei den Dienern fehlt; denn die Diener beugen, wie gesagt, nur ein Knie.