§ 5.
Am Ende ladet der Priester den Eingeweihten zu jener vorzüglichen Vereinigung mit Gott ein und gibt damit heilig zu verstehen, daß der Eingeweihte, wenn er wahrhaft zu jenem abgesonderten Mönchsleben gelangt, nicht nur Zuschauer bei jenen heiligen Handlungen sein soll, die ihn angehen, und nicht nur auf die Weise wie der mittlere Stand zum Genuß der heiligsten Geheimnisse hinzutreten soll; sondern im Vertrauen auf die göttliche Erkenntnis jener Sakramente, die er empfängt, soll er anders als das heilige Volk zum Empfang der göttlichen Kommunion gelangen. Darum wird auch den heiligen Ständen am Ende ihrer Weihe die heilige Kommunion von dem Bischof, der sie geweiht hat, gereicht; nicht nur deshalb, weil der Empfang der heiligen Geheimnisse die höchste Vollendung alles Anteilhabens an der Hierarchie ist, sondern auch, damit alle heiligen Stände an dem göttlichsten Geschenk, das ihnen gespendet wird, nach ihrem Fassungsvermögen Anteil gewinnen zur Förderung und Vollendung ihrer Vergöttlichung.
Es ist also von uns zu Ende geführt worden, wie die einweihenden heiligenden Handlungen Entsühnung, Erleuchtung und Vollendung sind; die Diener bilden den Stand der Entsühnenden, die Priester den der Erleuchtenden, die Bischöfe den der Vollendenden. Der Stand, der entsühnt wird, wird vom Anblick und der Gemeinschaft der heiligen Handlungen ausgeschlossen, weil er noch in der Entsühnung begriffen ist. Der Stand, dem der Anblick der heiligen Handlungen gewährt wird, ist das heilige Volk. Der vollkommene Stand ist der der abgesonderten Mönche. So ist unsere Hierarchie in gottgegebene Stände heilig eingeteilt und den himmlischen Hierarchien gleichförmig, da sie die gottähnlichen Zeichen und Sinnbilder, die Gott ausdrücken, nach Kräften bewahrt.