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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Gregory of Tours (538-593) Zehn Bücher fränkischer Geschichte
Drittes Buch.

34. Von dem Geschenk Theudeberts an die Bürger zu Verdun

Der Bischof Desideratus von Verdun, dem König Theuderich einst großes Unrecht angetan hatte, und der nach vielen Leiden, Elend und Sorgen nach Gottes Willen endlich seine Freiheit wiedergewonnen hatte und, wie ich eben sagte, Bischof von Verdun war1, sah, wie die Bewohner von Verdun sehr arm und hilflos waren, und fühlte Mitleid mit ihnen. Da er jedoch durch Theuderich seines Eigentums beraubt war und selbst nichts hatte, um sie zu unterstützen, zugleich aber König Theudeberts Gnade und Güte gegen jedermann kannte, schickte S. 172 er Botschaft an ihn und sprach: »Der Ruf deiner Güte ist über das ganze Land verbreitet, da deine Freigebigkeit so groß ist, daß du selbst denen spendest, die nichts von dir verlangen. Jch bitte dich daher, daß, wenn du Geld besitzest, deine Liebe es uns leihe, auf daß wir damit unsre Mitbürger zu unterstützen vermögen. Und wenn sie ihre Geschäfte damit betrieben und den Handel auf dieselbe Höhe gebracht haben, wie ihn andere Städte haben2, werden wir dir dein Geld mit den gesetzlichen Zinsen zurückerstatten.« Da wurde der König gerührt und schickte ihm 7000 Goldgulden. Er aber nahm sie und verteilte sie unter die Bürger. Und jene trieben ihre Geschäfte und wurden reich, so daß sie noch bis auf den heutigen Tag einen großen Namen haben. Als aber der genannte Vischof dem Könige die Schuld abtragen wollte, da antwortete dieser: Jch bedarf des Geldes nicht, ich bin zufrieden, wenn den Armen, die von Not bedrängt waren, durch deine Verteilung des Geldes geholfen ist, und sie durch deine Fürbitte und durch meine Freigebigkeit zu Wohlstand gelangt sind« Und er verlangte nichts zurück und bereicherte so die Bürger dieser Stadt.


  1. Mindestens seit 535, wo er auf dem Konzil von Clermont erscheint. ↩

  2. Cumque hi negutium exeroentes responsum in civitate nostra, sicut re· ljquao habe-at, praestitorjnt. Giesebrecht iibersetzte: »und wenn sie ihre Geskkfke damit betrieben und es genutzt haben werden m unserer Stadt, WJE »Es IF· M) II: Städten geschieht.« Vgl. dazu Bonnet 247 Anm. 5,.der.mir brieflich oie in· Text aufgenommene Version vorschlägt und mich gleichzeitig auf das Itutierareiduk Autouiui c. 8 verweist (csI:I«. xxx1x, 164), wo zweimal rsspovstlm 8001 —Handel treiben vorkommt. ↩

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