• Home
  • Works
  • Introduction Guide Collaboration Sponsors / Collaborators Copyrights Contact Imprint
Bibliothek der Kirchenväter
Search
DE EN FR
Works Ambrose of Milan (340-397) De virginibus ad Marcellinam sororem Über die Jungfrauen (BKV)
Erstes Buch.
IV. Kapitel.

15.

Wer will mir die vestalischen Jungfrauen und die Priester der Pallas entgegenhalten?1 Was wäre das für eine Keuschheit, die nach den Jahren, nicht nach S. 320 dem sittlichen Maßstab bemessen wird! Die nicht für immer, sondern nur zeitweilig verpflichtet! Nur um so schamloser ist eine solche Jungfräulichkeit, deren Entehrung den älteren Jahren vorbehalten wird. Sie, die der Jungfräulichkeit eine Grenze setzten, geben selbst damit zu verstehen, daß ihre Jungfrauen darin weder beharren sollen noch können. Was aber ist das für eine Religion, welche Mädchen in der Jugend zur Lauterkeit, im Alter zur Unlauterkeit anhält? Indes macht einerseits der gesetzliche Zwang das Mädchen nicht lauter, andrerseits die gesetzliche Freigabe es unlauter. O Mysterien! O Sitten! Wo der Keuschheit die Zwangsfessel angelegt, der Lüsternheit der Freibrief gegeben wird! Keine ist keusch, die nur durch Furcht sich zwingen, keine ehrbar, die nur um Lohn sich dingen läßt. Das ist keine Schamhaftigkeit, die, täglich der Schmach lüsterner Augen ausgesetzt, die Zielscheibe lasterhafter Blicke bildet. Steuerfreiheit wird verliehen, Preise ausgesetzt, als ob nicht im Verfeilschen der Keuschheit das bedenklichste Anzeichen von Schamlosigkeit gelegen wäre. Eine mit Geld erkaufte Verbindlichkeit läßt auch um Geld sich lösen: um Geld erfolgt die Zusage, um Geld die Aufnahme (der Vestalin). Sie vermag aber die Keuschheit nicht zurückzukaufen, die sie zu verkaufen pflegt.


  1. Die Vestalinnen (Priesterinnen der Vesta) durften bei ihrer Erwählung nicht jünger als sechs und nicht älter als zehn Jahre sein und hatten dreißig Jahre lang bei strenger Enthaltsamkeit in ihrem Dienste (Erhaltung des hl. Feuers usw.) zu verharren. Nach Ablauf derselben konnten sie austreten und heiraten. Die Verletzung der Keuschheit wurde mit Lebendigbegrabenwerden bestraft. Das obige Urteil des Ambr. über sie lautet ungewöhnlich scharf, noch schärfer als in seinem Brief (Ep. 18) an Kaiser Valentinian II., worin er gegen die vom Stadtpräfekten Symmachus versuchte Wiederherstellung des Institutes Stellung nimmt. Vgl. auch Ep. 57. Der Priester der Pallas (Minerva) tut Ambr. gleichzeitig Erwähnung, weil auch letztere als jungfräuliche Göttin galt, deren Kult dem der Vesta mehrfach ähnelte. ↩

pattern
  Print   Report an error
  • Show the text
  • Bibliographic Reference
  • Scans for this version
Download
  • docxDOCX (84.81 kB)
  • epubEPUB (69.04 kB)
  • pdfPDF (247.71 kB)
  • rtfRTF (193.90 kB)
Translations of this Work
Über die Jungfrauen (BKV)
Commentaries for this Work
Einleitung: Über die Jungfrauen drei Bücher

Contents

Faculty of Theology, Patristics and History of the Early Church
Miséricorde, Av. Europe 20, CH 1700 Fribourg

© 2025 Gregor Emmenegger
Imprint
Privacy policy