11. Die von Bonosus ordinirten Katholiken sind der Würde ihrer Weihe verlustig.
Wenn aber Jemand, der von der katholischen Kirche zur Häresie übergieng, oder ein Gläubiger, welcher zum Unglauben zurückkehrte, reuig (zur Kirche) zurückkommen will, wird der etwa ebenso zum Klerus zugelassen werden können, da sein Vergehen nur durch eine lange Buße wird getilgt werden können? Und daß nach der Buße Jemand Kleriker werde, verbieten die Canones selbst durch ihre Auctorität. Daher ist es einleuchtend, daß die, welche von der katholischen Kirche zu Bonosus übergiengen, da er schon verurtheilt war und es zuließen oder wünschten, daß sie von ihm ordinirt wurden, die Würde der kirchlichen Weihe nicht hätten empfangen sollen, weil sie das gemeinsame Urtheil aller Kirchen verließen und meinten, ihrer eigenen Eitelkeit bei Bonosus folgen zu müssen.