13. (Cap. 6.) Was zur Zeit der Noth geschehen konnte, ist jetzt zur Zeit des Friedens nicht mehr zulässig.
Euere Liebe möge also einsehen, daß Derartiges bis jetzt angieng, und bedenket, daß, was in der That, wie ihr sagt, die Noth erheischte, die nun im Frieden lebenden Kirchen nicht mehr beanspruchen (dürfen). Vielmehr, wie es häufig geschieht, „so oft von den Gemeinden oder von der Menge gefehlt wird, pflegt es, weil man gegen Alle wegen der Menge strafend nicht vorgehen kann, ungerächt durchzugehen, (ebenso) sage ich, daß man das Frühere dem Gerichte Gottes anheimstellen, für die Zukunft aber mit der größten Sorgfalt es verhüten müsse."1
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- Decret. cf. C. I. qu. 7, c. 14.