2. Cap.
Weil ich also auf den ganz lauteren Glauben deiner Frömmigkeit ein großes Vertrauen setze, beschwöre ich deine glorreichste Milde, dass, sowie durch deinen heiligen Eifer die katholische Lehre stets unterstützt wurde, du auch jetzt deren Freiheit deinen Schutz angedeihen lassest. Denn nicht irgend ein unbedeutender Teil unseres Glaubens, der (etwa) weniger klar ist, wird angegriffen, sondern das wagt ein unverständiger Gegensatz anzutasten, worüber nach Willen des Herrn niemand in der Kirche in Unwissenheit sein darf. Deshalb wollet ihr nach der Gewohnheit euerer Frömmigkeit dahin wirken, dass, was gegen das einzige Geheimnis des Menschenheiles eine gotteslästerliche Torheit vorbrachte, aus aller Herzen verwiesen werde. Wenn ferner der, welcher in diese Versuchung fiel, sich bekehrt, er seine böse Gesinnung mündlich und eigenhändig veruteilt, dann soll ihm die Gemeinschaft seines Ordo wieder hergestellt werden. Euere Milde mag wissen, dass ich dies auch meinem Bruder und Mitbischof Flavianus geschrieben und dass wir unsere Gesandten bevollmächtigten, Verzeihung S. 217 zu gewähren, wenn der Irrtum aufgehoben wird. Damit es aber nicht scheine, dass der Anordnung des gottseligsten Herrschers, durch welche er ein bischöfliches Concil versammeln wollte, sich unsere Gegenwart entzogen habe, schickte ich meine Brüder, den Bischof Julius, den Priester Renatus und meinen Sohn, den Diakon Hilarus, welche zur Vertretung meiner Gegenwart hinreichen. Für den aber, welcher im Irrtum ist, würde es besser sein, wenn er d o rt ,1 wo er fiel, auch sich bekehrte und dort, wo er die Verurteilung verdiente, auch die Verzeihung erlangte. Gegeben am 13. Juni unter dem Consulate des Asturius und Protogenes, der erlauchtesten Männer.
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In Konstantinopel nämlich; also nicht, wie der Kaiser will, in Ephesus. ↩