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Works Leo I, pope (400-461) Epistulae Die (echten) Briefe v. J. 440–450 (BKV)
Erste Abteilung. Die (echten) Briefe v. J. 440-450.

53. Brief des Bischofs Anatolius von Constantinopel an den Papst Leo. 1

Über seine Ordination.

(Fragment.)

Einleitung

Mit der Erhebung des Anatolius, eines alexandrinischen S. 288 Priesters, auf den bischöflichen Stuhl von Constantinopel war Dioskorus auf dem Gipfel seiner Macht und am Ziele seiner Wünsche angelangt; war doch hierdurch die sich mächtig erhebende Kirche in ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis zu der alexandrinischen Kirche gebracht. Wann die Wahl und Consecration des Anatolius stattgefunden, ist mit Genauigkeit nicht zu bestimmen; wir wissen nur, dass es der Partei des Dioskorus und Eutyches gelang, den Constantinopolitanern den Tod ihres hochverehrten und geliebten Bischofes noch eine Zeit lang zu verheimlichen; denn noch im October, wo die Archimandriten von Konstantinopel an den Papst schrieben, war diesen der Tod des Flavianus unbekannt. Andererseits berichtet uns Theodosius, Lector, dass Anatolius noch im J. 449 ordiniert wurde; man kann also nur sagen, dass Anatolius zwischen October und Ende December 449 consecriert wurde. Noch weniger lässt sich das Datum jener 2 Schreiben feststellen, durch welche der ordinierte Anatolius und seine Ordinatoren den Papst von der geschehenen Ordination unterrichteten, um von ihm ein Gemeinschaftsschreiben und somit die Bestätigung der Wahl zu erlangen. Ouesnell, welcher unser Fragment aus Cotelerius2 in seiner 2. Ausgabe von Leo's Werken aufnahm, setzte es vor den 69. Brief, welcher, sowie der 70. und 71., im Juli 450 geschrieben ist, und meint, dass um diese Zeit Flavianus gestorben, Anatolius ordiniert worden und von diesem unser Schreiben an Leo gerichtet worden sei. Dieser Ansicht Ouesnell's widersprechen die Ballerini, indem sie mit Recht hervorheben, dass Flavianus schon im August des J. 449 gestorben, Anatolius längstens gegen Ende desselben Jahres ordiniert worden, hiernach, erklären sie, hätten Anatolius und seine Ordinatoren alsbald, also noch vor Ende 449 an Leo geschrieben, denn solche Ordinationsberichte seien gleich nach der Ordination erstattet worden; S. 289 doch seien diese Briefe nicht vor März 450, erst im April oder Mai d. J. dem Papste zugekommen, weil dieser in seinem 60. und 61. Briefe vom 17. März 450 den Bischof Flavianus noch als lebend voraussetzt; wodurch aber die Ankunft der Briefe so sehr sich verzögert habe, dafür könnten sie keine Gründe angeben; dass der Papst sie erst im Juli 450 beantwortete, erklären sie durch die Wichtigkeit und große Schwierigkeit des Falles. Diesem Calcul der Ballerini kann ich nicht ganz beipflichten und finde die von Arendt3 angedeutete verspätete Absendung der Ordinationsberichte für viel wahrscheinlicher und begründeter; denn dass es dem Anatolius wie seinen Ordinatoren aus mehr als einer Ursache sehr schwer war, sich nach dem Vorgefallenen an den Papst zu wenden, ist sicher, und dass sie damit absichtlich, teils aus Furcht, teils aus Trotz, so lange als möglich zögerten, ist sehr leicht erklärlich, mindestens viel leichter, als dass ein vor Ende December 449 von Constantinopel abgegangenes Schreiben bis zum 17. März 450 noch nicht in Rom angekommen, dann erst am 16. Juli 450 beantwortet wurde; ich halte es daher für viel wahrscheinlicher, dass die betreffenden Ordinationsschreiben erst beiläufig im Februar abgesendet worden, gegen Ende April in Rom angekommen seien.4 Ausser diesen zwei Briefen S. 290 des Anatolius und seiner Ordinatoren, unter denen auch Dioskorus war, erhielt der Papst wohl zugleich, auch ein Schreiben des Kaisers Theodosius und der Kaiserin Pulcheria über diese Angelegenheit; von all diesen Briefen ist uns nun nichts als das folgende Fragment aus dem Schreiben des Anatolius erhalten; doch können wir wenigstens bezüglich des Inhaltes der zwei ersten Schreiben aus der hierüber dem Theodosius und der Pulcheria (Br. 69 u. 70) erteilten Antwort entnehmen, dass Anatolius, wie seine Ordinatoren, die Sache ziemlich leicht und oberflächlich behandelten, ohne das dogmatische Moment zu berühren.


  1. Baller. I. p. 953 u. II. p. 1445, Mansi VI. p. 43, bei Quesnell nach Num 51. (seiner, 67 unserer Zählung). Cacciari II. p. 231, nach Num. 53 (seiner, 67 unserer Zählung). ↩

  2. Cotelerius publizierte zuerst diese Fragment in Monumenta Eccl. graec. I. p. 66. ↩

  3. In seiner Monographie S. 256, wo er sagt: Das Einzige, worin sich eine Art von abgeneigter Gesinnung zeigte, war die große verspätung, mit der vielleicht mit Willen diese Anzeige geschah, und die oberflächliche Art, mit der der Kaiser sowohl als Anatolius selbst und die Bischöfe, die ihn ordiniert hatten, sie machten.“ ↩

  4. Dies mit Rücksicht darauf, dass z. B. der (23.) Brief Leo’s an Flavianus vom 18. Februar am 20. April in Constantinopel ankam und aus dem (67.) Briefe des Papstes an den Bischof Ravennius von Arles mit ziemlicher Sicherheit folgt, dass Leo gegen Ende April von der Wahl des Anatolius bereits wußte. – Die von den Ballerini angenommene Ordnung der Briefe wollte trotzdem nicht gestört werde. ↩

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Die (echten) Briefe v. J. 440–450 (BKV)

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