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Works Leo I, pope (400-461) Epistulae Die (echten) Briefe v. J. 440–450 (BKV)
Erste Abteilung. Die (echten) Briefe v. J. 440-450.
14. Brief des P. Leo an den Bischof Anastasius von Thessalonich

Cap. 1. Über das Vikariat von Tessalonich über die Angelegenheit des Bischofs Atticus von Nicopolis.

Sowie meine Vorgänger deinen Vorgängern, so habe auch ich deiner Liebe, dem Beispiele der Vorfahren folgend, die Stellvertretung meiner Leitung übertragen, damit du die Sorge, welche wir allen Kirchen ursprünglich nach göttlicher Einsetzung schulden, als Nachahmer unserer Sanftmut unterstützen und den von uns weit entfernten Provinzen gewissermaßen die Gegenwart unseres Besuches angedeihen mögest, wobei du dir in zurückhaltendem und klugem Sinne vor Augen halten und erkennen sollst, was du in all' den Angelegenheiten entweder durch eigene Bemühung schlichten oder unserm Urteile vorbehalten sollst. Denn da es dir frei stand, wichtigere Angelegenheiten und schwierigere Entscheidungen unter Abwartung unseres Ausspruches aufzuschieben, war es weder begründet noch notwendig, das Maß (deiner Macht) zu überschreiten und auf Abwege zu geraten. Du hast ja einen Überfluß an von uns an Dich gerichteten Ermahnungsschreiben, durch welche wir dich häufig zu der bei allen Handlungen einzuhaltenden Mäßigung anwiesen, dass du die dir anvertrauten Kirchen Christi durch liebevolle Ermahnung zu heilsamem Gehorsame anleiten sollest. Gibt es nämlich auch unter saumseligen und lässigen Brüdern sehr oft (solche Schäden), welche zu ihrer<p 108> Heilung einen größeren Aufwand von Macht erfordern, ist dennoch die Zurechtweisung so anzubringen, dass Liebe stets gewahrt bleibt. Daher sagt auch der selige Apostel Paulus, da er den Timotheus zur kirchlichen Regierun anleitet:1 „Einen Älteren schelte nicht, sondern ermahne ihn als einen Vater, die Jüngeren als Brüder, ältere Frauen als Mütter, jüngere als Schwestern in aller Keuschheit! Wenn diese Mäßigung nach der Anordnung des Apostels gegen alle, auch niedere Glieder beobachtet werden muss, um wie viel mehr ist sie unseren Brüdern und Mitbischöfen gegenüber ohne Beleidigung zu wahren! „So soll also, wenngleich so manches zuweilen an Bischöfen zu tadeln ist, dennoch mehr das Wohlwollen unser Benehmen gegen die zu Bessernden bestimmen als die Strenge, mehr Ermahnung als die Erbitterung, mehr die Liebe als die Gewalt. Von solchen aber, welche „„suchen, was ihrer ist, nicht aber, was Jesu Christi ist,““2 wird dieses Gesetz leicht übertreten, und weil sie lieber über die Untergebenen herrschen als für sie sorgen wollen, bläst die Würde den Hochmut auf und gereicht das, was um der Eintracht willen angeordnet wurde, zum Schaden.“3 Dass wir in die Notwendigkeit versetzt sind, so zu sprechen, verursacht uns keinen geringen Schmerz. Denn ich fühle mich selbst gewissermaßen in die Schuld gezogen, da ich sehe, dass du von den dir gegebenen Regeln in Unmaß abgewichen bist. Wenn du schon auf deinen Ruf so wenig achtetest, so hättest du wenigstens meinen schonen sollen, damit es nicht scheine, als sei nach unserem Urteile verübt worden, was einzig nach deinem Sinne geschehen. Deine Brüderlichkeit möge unsere Zeilen nochmals lesen und alle an deine Vorgänger gerichteten Schreiben der Vorsteher des apostolischen Stuhles durchgehen und mag dann finden, dass weder von S. 109 mir noch von meinen Vorgängern das angeordnet wurde, wie wir erfahren, von dir gewagt wurde.

Es kam nämlich mit den Bischöfen seiner Provinz unser Bruder Atticus zu uns, der Metropolitan-Bischof von Alt-Epirus, und beklagte sich unter Tränen über die so sehr entehrende Schmach, welche er erlitten, in Gegenwart deiner Diakonen, welche dadurch, dass sie den jammervollen Klagen nichts entgegensetzten, zeigten, dass, was uns vorgebracht wurde, nicht unglaubwürdig sei. Es wurde auch in deinem Schreiben, welches eben dieselben Diakonen von dir überbrachten, gelesen, der Bruder Atticus sei nach Thessalonich gekommen, habe seine Zustimmung auch durch ein schriftIiches Bekenntnis bezeugt, so dass wir von ihm nichts anderes annehmen konnten, als dass es sein eigener Wille und freiwillige Ergebenheit gewesen, dass er gekommen war und das Gelöbnis des Gehorsams schriftlich abgegeben hatte, in welch schriftlicher Erklärung jedoch schon das Zeichen einer Unbilde augedeutet war. Denn es war nicht nötig gewesen, dass der durch eine Schrift verpflichtet wurde, welcher seinen Gehorsam schon durch sein freiwilliges Erscheinen pflichtgemäß bewies. Deshalb dienten diese Worte deines Schreibens den Klagen des Obgenannten als Zeugnis und wurde durch das, was nicht verschwiegen war auch offenbar, was mit Stillschweigen verhüllt war, dass nämlich die Präfectur Illyriens angegangen und die höchste Gewalt unter den weltlichen Würden zur Auslieferung eines unschuldigen Bischofs aufgefordert wurde, so dass eine Schrecken erregende Excution abgeordnet wurde, welche sich alle öffentlichen Amtspersonen zur Durchführung des Befehles beigesellte,4 und durch diese ein Bischof, der S. 110 gar nicht oder fälschlich eines Verbrechens beschuldigt war, aus dem Heiligtume der Kirche herausgeschleppt wurde, ohne dass ihm mit Rücksicht auf seine Krankheit oder auf die Strenge des Winters ein Aufschub gestattet wurden sondern er gezwungen war, die mühe- und gefahrvolle Reise in undurchdringlichem Schnee anzutreten; es war dies mit so vielen Beschwerden und Gefahren verbunden, dass von denen, welche den Bischof begleiteten, einige gestorben sein sollen.

“Ich staune sehr, teuerster Bruder, bedauere es aber auch überaus, dass du gegen denjenigen, von dem du weiter nichts berichtet hattest, als dass er auf die Einladung zu erscheinen zögerte und Krankheit als Entschuldigung vorschützte, so gewaltig und so heftig erbittert sein konntest, besonders da du, wenn er schon eine solche (Behandlung) verdiente, hättest abwarten sollen, was ich auf deine Anfragen erwidern würde.“5 Doch du hattest, wie ich sehe, von meinem Character eine gute Meinung und wußtest richtig im voraus, wie billig6 meine Antwort um der Erhaltung des bischöflichen Friedens willen ausfallen würde; deshalb beeiltest du dich auch, deinen Leidenschaften ohne Rückhalt freien Lauf zu lassen, damit dir nicht etwa, nachdem du das Schreiben unserer Mäßigung mit anderen Anordnungen erhalten, das zu tun verwehrt sei, was geschehen ist. Oder war dir vielleicht ein (anderes) Verbrechen bekannt, oder drückte den Metropoliten die Last einer neue Anklage bei dir? Allein dass er auch hiervon völlig frei sei, S. 111 bestätigst du gleichfalls selbst dadurch, dass du ihm nichts vorwirfst. „Gesetzt aber auch, er hätte etwas Schweres und gar nicht zu Duldendes begangen, so musste unser Urteil abgewartet werden, so dass du selbst früher keine Entscheidung trafst, bevor du nicht unsere Meinung kanntest. Denn wir übertrugen deiner Liebe unsere Stellvertretung der Weise, dass du (zwar) zur Teilnahme an unserer Sorge, nicht aber zum Vollbesitze unserer Macht berufen bist. Sowie uns daher Vieles, was von dir in gottesfürchtiger Weise gebessert wurde, erfreut, so bereitet uns, was (von dir) unrecht geschehen ist, gar große Betrübnis.“7 Man muss auch nach der Erfahrung vielfältiger Angelegenheiten mit aller Sorgfalt dahin trachten und mit allem Eifer dafür sorgen, dass im Geiste der Liebe und des Friedens aller Anlass zu Ärgernis aus den dir von uns empfohlenen Kirchen des Herrn entfernt werde, indem zwar das Ansehen deines Bischofamtes in jenen Provinzen hervorragt, die Ausschreitung jedoch alles Mißbrauches beseitigt wird.


  1. 1.Tim 5:1. ↩

  2. Phil 2:21. ↩

  3. 24. Decret, cf. D. XLV. c. 6. ↩

  4. Quae (executio) omnia sibi officia publica ad effectum praeceptionis adjungeret; unter officia publicasind die officiales publici die Diener der Behörden zu verstehen, welche verschiedene Namen führen wie: compulsor, exactor, admonitor, portitor praecepti, agens in rebus. ↩

  5. 25. Decret. cf. C. III. qu. 6, c.8. ↩

  6. Quam civilia responsurus essem; - civile ist bei den Juristen dem “praetorium“ entgegengesetzt, so dass Leo sagen wollte, er hätte nicht die Gewalt des Präfekten in Anspruch genommen, wie Anastasius, sondern hätte nach eigener Auctorität gehandelt oder geantwortet; civile ist aber auch so viel als legitimum, justum, aequum, gerecht und billig, im Gegensatz zu incivile = inhonestum, illegitimum, injustum, in welcher letzteren Bedeutung wohl Leo sich dieses Ausdrucks bediente. ↩

  7. Dieses Stück gehört noch zum 25. Decret. ↩

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Die (echten) Briefe v. J. 440–450 (BKV)

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