Cap. 10. Über die Berufung der Bischöfe vom Metropoliten.1
In der Berufung aber der Bischöfe zu dir, wollen dass du sehr Maß haltest, damit es nicht scheine, als ob du unter dem Vorwande eines größeren Eifers in der Kränkung der Brüder deinen Ruhm suchest. Wenn sich daher eine wichtigere Angelegenheit ergeben, um deren willens es angemessen und notwendig ist, eine Versammlung Brüder zu berufen, so soll es genügen, wenn von den Provinzen je zwei Bischöfe, welche die Metropoliten zu senden für gut befunden, zu deiner Brüderlichkeit kommen, so zwar, dass die Versammelten von der anberaume Zeit nicht länger als 15 Tage zurückgehalten werden.
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Diese Inhaltsangabe ist unpassend oder zumindest undeutlich ↩