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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Augustine of Hippo (354-430) Ausgewählte Briefe (BKV)
Zweites Buch (Jahre 396—410).
XXV. (Nr. 43.) An Glorius, Eleusius, die beiden Felix, Grammatikus und alle übrigen, die dies lesen wollen

11.

Dem Secundus war es also damals, als er ihre Verbrechen Gott überließ, nicht um Frieden und Einigkeit zu tun; sonst hätte er in Karthago mehr Sorge getragen, daß kein Schisma entstehe. Dort war niemand anwesend, dem man auf sein Geständnis hin ein Verbrechen hätte nachlassen müssen, sondern die ganze Fürsorge für den Frieden hätte darin bestanden, kein Verdammungsurteil gegen andere auszusprechen, und das wäre mit gar keinen Schwierigkeiten verbunden gewesen. Deshalb hätten sie den Unschuldigen sogar dann Unrecht getan, wenn sie ihnen ohne Beweis und Geständnis, ja sogar ohne ihre Anwesenheit hätten verzeihen wollen. Denn man läßt nur dem Verzeihung angedeihen, dessen Schuld außer aller Frage ist. Wieviel rücksichtsloser und verblendeter also war ihre Handlungsweise, als sie glaubten, verurteilen zu dürfen, was sie nicht einmal nachlassen konnten, da sie es nicht wußten? Aber damals wurden Verbrechen Gott überlassen, obwohl man sie kannte; hier verurteilte man Verbrechen, die man nicht kannte, um dadurch über jene den Mantel der Vergessenheit zu breiten. Aber vielleicht wendet jemand ein: „Die Richter wußten darum.“ Zugegeben; aber doch hätten sie der Abwesenden schonen müssen; hatten diese sich doch dem Gerichte nicht entzogen, sondern gar nicht gestellt. Auch bestand die Kirche nicht allein aus diesen afrikanischen Bischöfen; nur dann hätten jene den Argwohn erregt, als wollten S. 158 sie von keinem kirchlichen Gerichte etwas wissen, wenn sie vor ihm nicht erschienen. Es blieben ja noch Tausende von Mitbischöfen jenseits des Meeres, die offenbar über sie Gericht halten konnten, wenn sie ihre Amtsgenossen aus Afrika oder Numidien für verdächtig hielten. Wo bleibt da, was die Heilige Schrift ausruft: „Tadle niemanden, ehe du nachgefragt hast, und hast du gefragt, so strafe gerecht“?1 Wenn also der Heilige Geist will, daß man erst nach genauer Nachfrage tadle und strafe, wieviel sündhafter war es dann, diejenigen, die man, als sie abwesend waren, über ihre angeblichen Verbrechen gar nicht fragen konnte, nicht etwa nur zu tadeln oder zu strafen, sondern ohne weiteres gleich zu verurteilen!


  1. Sir.11, 7. ↩

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