18.
Da nun Cäcilian aus all dem ersehen hatte, es hätten sich nicht wahre Richter zusammengetan, sondern seine Privatfeinde und bestochene Leute, so hätte er unmöglich selbst den Entschluß fassen oder das ihm untergebene Volk ihm gestatten können, die Kirche zu verlassen und in ein Privathaus zu gehen. Dort wartete ja nicht eine Untersuchung von seiten seiner Mitbischöfe auf ihn, sondern dort sollte er durch einen Parteiklub und den Haß eines Weibes zugrunde gerichtet werden, besonders da er wußte, daß er von der überseeischen Kirche, die nichts von Privatfeindschaft und Parteispaltung wußte, eine gerechte und unparteiische Untersuchung zu erwarten hatte. Wollten seine Gegner ihm dorthin nicht folgen, so hätten sie sich selbst von der Gemeinschaft, deren sich der ganze Erdkreis in Unschuld erfreut, losgesagt. Wollten sie aber den Versuch unternehmen, ihn dort anzuklagen, so war er bereit, dort seine Unschuld gegen ihre Ränke zu verteidigen; das hat er ja auch später, wie ihr gesehen habt, getan, nachdem jene viel zu spät, schon des Schismas schuldig, schon befleckt mit dem abscheulichen Verbrechen, einen eigenen Altar für sich aufgerichtet zu haben, das überseeische Gericht verlangt hatten. Gleich anfangs hätten sie dies tun sollen, wenn sie sich wirklich auf die Wahrheit stützten; aber sie wollten erst vor Gericht erscheinen, nachdem die falschen Gerüchte durch die Länge der Zeit eine gewisse Bestätigung erlangt hatten, damit die alte Sage ihre Anklage unterstütze. Oder aber, was glaublicher scheint, sie hielten sich nach der willkürlichen Verurteilung des Cäcilian im Vertrauen auf ihre Zahl für sicher, wagten aber nicht, an einem anderen Orte, wo ohne Mitwirkung von Bestechung die Wahrheit gefunden werden konnte, ihre so böse Sache verhandeln zu lassen.