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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Augustine of Hippo (354-430) Ausgewählte Briefe (BKV)
Zweites Buch (Jahre 396—410).
XXIX. (Nr. 51.) An Bischof Crispinus von Kalama

2.

S. 194 Wie kommt es nun, daß ihr uns Verbrechen vorwerfet, die bei den Unseligen unerwiesen, wohl aber bei den Eurigen erwiesen sind: daß nämlich einige während der Verfolgung aus Furcht die heiligen Bücher zum Verbrennen ausgeliefert hätten, während ihr diejenigen, die ihr, wie es heißt, „durch den untrüglichen Ausspruch eures allgemeinen Konzils“1 verurteilt habt, auf demselben Bischofsstuhl belasset, den sie zur Zeit der Verurteilung inne hatten? Ich meine den Felicianus von Musti und den Prätextatus von Assuri. Auch gehörten sie nicht, wie ihr solchen saget, die es nicht besser wissen, zu der Zahl derer, denen euer Konzil einen bestimmten Zeitraum gesetzt hatte, innerhalb dessen sie bei Vermeidung der Verurteilung zu eurer Kirchengemeinschaft zurückkehren konnten, sondern sie befanden sich unter der Zahl derer, die ihr an demselben Tage ohne Termin verurteilt habt, an dem ihr anderen einen Termin gewährtet. Wenn du es leugnest, so will ich es beweisen; euer Konzil ist Zeuge. Wir haben ferner die prokonsularischen Akten, in denen ihr euch mehr als einmal darauf berufet, zur Hand. Denke also an eine andere Verteidigung, damit wir nicht durch dein fruchtloses Ableugnen Zeit verlieren. Wenn also Felicianus und Prätextatus unschuldig waren, warum sind sie verurteilt worden? Wenn sie aber schuldbar waren, warum hat man sie wieder aufgenommen? Wenn du den Beweis für ihre Unschuld führst, warum sollen wir dann nicht glauben, daß eine noch viel geringere Anzahl eurer Vorgänger Unschuldige auf den fälschlichen Vorwurf der Auslieferung heiliger Geräte hin verurteilen konnte, wenn dreihundertundzehn ihrer Nachfolger, wie mit Nachdruck hervorgehoben wird, durch untrüglichen Ausspruch eines allgemeinen Konzils Unschuldige auf den falschen Vorwurf des Schismas hin verurteilen konnten? Wenn du aber beweisest, daß sie mit Recht verurteilt worden sind, welche Verteidigung ist dir dann noch möglich für ihre Wiederbestätigung auf ihren Bischofsstühlen, außer wenn du etwa behauptest: der S. 195 Nutzen und das Heil des Friedens ist über alles zu erheben; man muß beweisen, daß man um des einheitlichen Verbandes willen auch solche Dinge ertragen muß? Würdest du dich doch nicht bloß mit dem Munde, sondern auch mit dem Herzen aus allen Kräften hierfür verwenden! Du würdest dann ohne Zweifel einsehen, daß niemals Verleumdungen es rechtfertigen konnten, den Frieden Christi auf dem Erdkreise zu verletzen, wenn es in Afrika erlaubt ist, um des Friedens des Do-natus willen solche als Bischöfe anzuerkennen, die durch frevelhaftes Schisma Bischöfe geworden und deshalb verurteilt worden sind.


  1. Gemeint ist das Konzil von Bagai, auf dem Maximianus mit seinen Anhängern verurteilt wurde. Siehe Seite 173 Anmkg. 2 ↩

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