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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Augustine of Hippo (354-430) Ausgewählte Briefe (BKV)
Zweites Buch (Jahre 396—410).
XXXII. (Nr. 54.) Antwort auf die Fragen des Januarius. Erstes Buch.

I. 1.

Was die Fragen anbetrifft, die du an mich gestellt hast, so hätte ich vorher gern zu wissen gewünscht, welche Antwort du selbst geben würdest, wenn man sie an dich stellte. Ich hätte dann weit leichtere Arbeit, indem ich nur deine Antworten billigen oder verbessern müßte, S. 209 und könnte dich auf die einfachste Weise entweder bestärken oder berichtigen. Das wäre mir, wie gesagt, lieber gewesen. Doch wollte ich, um die Antwort gleich jetzt geben zu können, mich lieber zu einer längeren Erörterung als zu einem noch längeren Aufschube verstehen. Vor allem bitte ich dich, daran festzuhalten, worauf es bei dieser Erörterung am meisten ankommt, daß uns der Herr nach seinen eigenen Worten im Evangelium „ein süßes Joch und eine leichte Bürde“1 auferlegt hat. Deshalb hat er im Neuen Bunde sein Volk durch Sakramente verbunden, die, an Zahl sehr gering, ohne Schwierigkeiten beim Empfange und von augenfälliger Bedeutung sind. Hierher gehört z. B. die durch den Namen der Dreifaltigkeit geheiligte Taufe, der Genuß seines Leibes und Blutes und was sonst noch in den kanonischen Schriften begründet ist und sich von jenen Verordnungen unterscheidet, die im Alten Bunde dem Volke das Joch der Knechtschaft auferlegten und zu seiner Herzenshärtigkeit und den Zeiten der Propheten paßten, kurz von dem Inhalte der fünf Bücher Moses2. Was wir aber nicht auf Grund der Heiligen Schrift, sondern auf Grund der Überlieferung, jedoch in Übereinstimmung mit dem ganzen Erdkreise zu halten pflegen, das ist doch offenbar auf Empfehlung und Einsetzung entweder der Apostel oder aber der allgemeinen Konzilien, deren Ansehen der Kirche so sehr zum Nutzen gereicht, zurückzuführen; hierzu gehören die jährliche Feier des Leidens, der Auferstehung, der Himmelfahrt unseres Herrn, der Herabkunft des Heiligen Geistes oder was sonst die ganze Kirche, wo immer sie ausgebreitet ist, beobachtet.


  1. Matth. 11, 30. ↩

  2. Augustinus erklärt also die Eigentümlichkeiten der mosaischen Vorschriften nicht bloß aus dem Volkscharakter, sondern auch aus dem propädeutischen Charakter des Alten Bundes. ↩

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