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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Augustine of Hippo (354-430) Ausgewählte Briefe (BKV)
Zweites Buch (Jahre 396—410).
XLII. (Nr. 93.) An Vincentius

38.

S. 370 Wenn jemand wegen der gleichen Kraft der Sakramente auch die Häretiker nicht wiederzutaufen wagt, so steht er deshalb dem Cyprianus an Verdiensten noch nicht gleich, wie dem Petrus an Verdiensten nicht gleichkommt, wer immer die Heiden nicht zur Judensitte zwingt. Aber jenes Straucheln des Petrus und seine Besserung ist in den kanonischen Schriften enthalten. Daß aber Cyprianus über die Taufe eine von der Übung und dem Gebrauche der Kirche abweichende Meinung hatte, das findet sich nicht in den kanonischen Schriften, sondern in Cyprianus’ eigenen Briefen und in denen des Konzils. Von einer Verbesserung dieser Ansicht findet sich jedoch nichts, obgleich mit aller Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß ein so bedeutender Mann später seine Ansicht verbessert hat, wenn auch vielleicht diese Tatsache von denen verheimlicht worden ist, die an diesem Irrtume eine überaus große Freude hatten und eines so herrlichen Schutzmantels nicht entbehren wollten. Indessen fehlt es auch nicht an solchen, die behaupten, Cyprianus habe diese Ansicht überhaupt gar nicht gehabt, sondern es sei hier mit seinem Namen von anmaßenden Fälschern ein Spiel getrieben worden. Denn die Unverfälschtheit und Echtheit der Briefe eines wenn auch noch so berühmten Bischofs konnte doch nicht in gleicher Weise gesichert sein, wie es bei der Heiligen Schrift durch die Übersetzung in so viele Sprachen, durch ihren Rang und ihr überliefertes Ansehen in der Kirche der Fall ist. Und doch hat es nicht an solchen gemangelt, die unter dem Namen der Apostel vieles erdichteten. Freilich geschah dies ohne Erfolg, weil die Heilige Schrift so viel gebraucht, so hoch verehrt, so bekannt ist. Aber es hat sich hierbei doch gezeigt, was einer gottlosen Verwegenheit gegen Schriften zuzutrauen ist, die sich nicht auf kanonisches Ansehen stützen, da diese es nicht unterlassen hat, selbst jene Schriften anzugreifen, die durch ein so festes Bollwerk der allgemeinen Verbreitung geschützt sind.

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