2.
Daß aber jemand durch Vermittlung eines fremden Willens wiedergeboren werden kann, wenn er zur Taufe gebracht wird, dies bewirkt der eine Geist, durch den der Täufling wiedergeboren wird. Denn es steht nicht geschrieben: „Wenn jemand nicht wiedergeboren wird durch den Willen der Eltern oder durch den Glauben der Paten oder den Ausspender der Taufe“ und so weiter, sondern: „Wenn jemand nicht wiedergeboren wird durch das Wasser und den Heiligen Geist“1. Indem also das Wasser äußerlich das Sakrament der Gnade vermittelt und der Heilige Geist innerlich die Gnadengabe spendet, die Sündenfessel löst und das natürliche Gute wieder herstellt, wird der dem einen Adam entsprossene Mensch in dem einen Christus wiedergeboren. Der Geist der Wiedergeburt ist also bei den Erwachsenen, die zur Taufe bringen, und bei dem kleinen wiedergeborenen Täufling derselbe, und wegen dieser Gemeinschaft in ein und demselben Geiste nützt der Wille derer, die zur Taufe bringen, dem kleinen Täufling. Wenn aber die Erwachsenen gegen das kleine Kind sich versündigen, indem sie es den S. 396 ruchlosen Banden der bösen Geisler preisgeben und es mit ihnen zu umstricken suchen, so ist nicht auf beiden Seiten die gleiche Seele, so daß auch die Schuld gemeinsam sein könnte. Denn die Schuld wird nicht durch den Willen eines anderen in derselben Weise mitgeteilt, wie etwa durch die Einheit des Heiligen Geistes die Gnade mitgeteilt wird. Denn es kann in diesem und jenem Menschen der eine Heilige Geist sich befinden, auch wenn sie beide nicht wissen, durch wen sie beide dieselbe Gnade besitzen. Hingegen kann nicht derselbe Menschengeist in diesem und jenem Menschen sich befinden, so daß, wenn der eine sündigt, der andere aber nicht sündigt, doch beide die gleiche Schuld haben. Demgemäß kann das Kind, das von den Eltern dem Fleische nach erzeugt wurde, durch den Geist Gottes wiedergeboren und hierbei kann die Verschuldung getilgt werden, die es von den Eltern ererbt hat. Wer aber einmal durch den Geist Gottes wiedergeboren ist, der kann nicht noch einmal von den Eltern im Fleische geboren und hierbei noch einmal mit der bereits getilgten Schuld behaftet werden. Und so verliert also das Kind die Gnade Christi nur durch eigene Sünde, wenn es in späteren Jahren sich so weit verirren sollte. Denn dann beginnt es auch eigene Sünden zu haben, die nicht durch Wiedergeburt hinweggenommen werden können, sondern einer anderen Heilung bedürfen.
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Joh. 3, 5. ↩