IV. (Nr. 134.) An Apringius
Geschrieben im Jahre 412.
Augustinus an den erlauchten Herrn, seinen hochverehrten und vortrefflichen Sohn Apringius.
Inhalt.
Wie Augustinus schon im vorigen Briefe bemerkt hat, wollte er auch an den Prokonsul schreiben, um eine Strafe an Leib und Leben von den im vorigen Briefe erwähnten Verbrechern abzuwenden. Er tut dies in vorliegendem Briefe mit allem Ernst und aller Dringlichkeit. Auch hier betont er die christliche Religion des Prokonsuls, die ihn veranlassen müsse, in einer kirchlichen Angelegenheit die Stimme des Bischofs zu hören. Es gereiche der Kirche zur Unehre, wenn, was ihre Diener gelitten, mit blutigen Strafen gerächt werde. Ja, Augustinus stellt im Falle eines zu strengen Urteils sogar Berufung in Aussicht. — Durch das Beispiel des heiligen Augustinus ist es in der Kirche üblich geworden, die gleiche Fürbitte für alleVerurteilten einzulegen, die vom geistlichen Gerichte dem weltlichen Arme überliefert wurden. S. 527