2.
Wir und eure Bischöfe sind nach Karthago gekommen, und sie haben sich mit uns zusammengefunden, was sie früher nicht gewollt und für ihrer unwürdig erklärt hatten. Es wurden aus uns und aus ihnen je sieben von jeder Partei gewählt, um im Namen aller zu sprechen. Außerdem wurden noch von jeder Partei je sieben gewählt, damit die erwählten Redner, wo es notwendig erschien, sich mit ihnen beraten könnten. Auch wurden von jeder Seite vier gewählt, die die Abfassung der Akten überwachen sollten, damit nicht einem etwas Ungereimtes in den Mund gelegt würde. Ebenso wurden von uns und von ihnen je vier Notare von jeder Seite bestimmt, damit je zwei von ihnen abwechselnd mit den Protokollführern des Richters nachschrieben und so keiner von uns behaupten könnte, er habe etwas gesagt, was nicht niedergeschrieben worden sei. So groß auch diese Sorgfalt war, so gebrauchte man doch noch die Vorsicht, daß sowohl wir als sie als auch der Richter das Gesprochene Unterzeichneten, damit niemand sage, es sei später in den Akten etwas gefälscht worden. Denn da diese Akten noch zu Lebzeiten der Unterzeichneten an allen Orten bekannt werden sollten, an denen ihre Bekanntmachung notwendig war, so sollte die Wahrheit in dieser Form der Bestätigung auf die Nachwelt kommen. Seid also nicht undankbar gegen eine so große Barmherzigkeit Gottes, wie sie euch durch diese Vorsicht erwiesen worden ist. Es bleibt keine Entschuldigung mehr; gar zu hart, gar zu teuflisch wären Menschenherzen, die auch einer so deutlichen Offenbarung der Wahrheit sich noch widersetzen könnten. S. 533