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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Augustine of Hippo (354-430) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
V. (Nr. 141.) An die Donatisten

8.

Auch bekannten sie oder rühmten sie sich vielmehr, als sei dies von großer Wichtigkeit, Cäcilianus sei von ihren Vorfahren beim Kaiser Konstantin verklagt worden; S. 537 sie fügten auch noch die Lüge bei, er sei auf diese Anklage hin vom Kaiser verurteilt worden. Sehet, auch in diesem Stücke zeigt sich ihre Niederlage! Denn sie pflegen euch in den Nebel des Irrtums zu hüllen, indem sie uns in gehässigem Lichte darstellen und euch zum Hasse gegen uns anreizen, weil wir vor dem Kaiser die Sache der Kirche führen. Sehet, ihre Vorfahren, die sie mit Stolz so nennen, haben vor dem Kaiser die Sache der Kirche verhandelt, sie haben den Cäcilianus beim Kaiser angeklagt und verfolgt, sie haben ihn als verurteilt erklärt. Mögen sie euch also nicht mehr mit völlig nichtigen und trügerischen Reden verführen! Kehret wieder in euer Herz ein, fürchtet den Herrn, bedenket die Wahrheit, gebet die Lüge auf! Denn alles, was ihr schon durch die kaiserlichen Gesetze erlitten haben möget, ihr leidet es nicht für die Gerechtigkeit, sondern für die Ungerechtigkeit! Und ihr werdet uns nicht Ungerechtigkeit vorwerfen können nur deshalb, weil man mit euch nicht in der Weise hätte verfahren sollen, daß ihr durch den Kaiser von der Ungerechtigkeit abgehalten würdet. Denn eure eigenen Bischöfe haben ja zugestanden, daß ihre Vorfahren es geradeso mit Cäcilianus gemacht haben, wie ihr es nicht wollt, daß man es mit euch mache. Daß sie indessen den Cäcilianus beim Kaiser belangt haben, ist hinreichend festgestellt worden; daß aber Cäcilianus vom Kaiser verurteilt worden sei, hat sich in keiner Weise ergeben. Vielmehr hat sich herausgestellt, daß er, von euren Vorfahren verfolgt und angeklagt, zuerst zweimal1 von Bischöfen und dann vom Kaiser selbst freigesprochen worden ist. Sie haben dies auch selbst bestätigt, indem sie später, gleich als wäre es ihnen günstig, Dinge vorbrachten, die vielmehr gegen sie sprachen, so daß, was auf ihren Antrag verlesen wurde, zur Verteidigung des Cäcilianus diente. Mochten sie also anklagen, wen sie wollten, nie konnten sie sich auf sichere Beweisgründe stützen; alles aber, was wir zur Verteidigung der Kirche und des Cäcilianus sprachen, das haben sie selbst durch ihre Reden und durch ihre Aktenverlesung bestätigt. S. 538


  1. Nämlich zuerst in Rom und dann in Arles. ↩

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