XIII. (Nr. 179.) An Bischof Johannes
Geschrieben im Jahre 416.
Den heiligsten Herrn, den nach Verdienst zu ehrenden Bruder und Mitbischof Johannes grüßt Augustinus im Herrn.
Inhalt.
Wie schon in der Inhaltsangabe zu Brief XI (Nr. 177) bemerkt wurde, hatte Bischof Johannes von Jerusalem auf der Synode 415 den Pelagius nicht verurteilt, während die im gleichen Jahre gehaltene Synode zu Diospolis ihn geradezu freigesprochen hatte. Augustinus warnt nun den Adressaten vor Pelagius, gibt einen kurzen Abriß seiner Irrlehre, übersendet das Buch des Pelagius samt der (von Augustinus verfaßten) Gegenschrift und bittet, auch ihm die Akten der Synode zu schicken, die den Pelagius nach dessen Behauptung freigesprochen habe. Pelagius hatte nämlich statt dieser Akten nur seine Verteidigung gegen die gallischen Bischöfe Heros (von Arles) und Lazarus (von Aix) nach Afrika gesandt. Augustinus weist aber nach, daß selbst diese Verteidigung der früheren Schrift des Pelagius widerspreche, und bittet, ihn zu fragen, ob er sich zu dem überschickten Buche und dessen Behauptungen bekenne oder nicht.