• Home
  • Works
  • Introduction Guide Collaboration Sponsors / Collaborators Copyrights Contact Imprint
Bibliothek der Kirchenväter
Search
DE EN FR
Works Augustine of Hippo (354-430) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
XIV. (Nr. 186.) An Bischof Paulinus

VI. 16.

„Aber“, sagen sie, „wie ist keine Ungerechtigkeit bei Gott, wenn er nach liebender Auswahl diejenigen rettet, die sich durch keine verdienstlichen Werke auszeichnen?“ Solche Ein wände macht man uns, als ob der Apostel sie nicht selbst gesehen, selbst aufgeworfen, selbst beantwortet hätte. Er sah gar wohl, was die menschliche Schwachheit oder Unwissenheit bei solchen Einwänden denken konnte, und legte sich selbst diesen Einwurf vor, indem er sagt: „Was werden wir also sagen? Ist etwa Ungerechtigkeit bei Gott“?1 Sogleich erwidert er: „Das sei ferne.“ Als Grund aber, warum dies ferne sei, d. h. warum bei Gott keine Ungerechtigkeit sei, sagt er nicht: „Denn Gott richtet auch die kleinen Kinder nach ihren Werken, sogar wenn sie sich noch im Mutterschoße befinden.“ Denn wie hätte er so sagen können, nachdem er schon von Ungeborenen und von solchen, die noch nichts Böses oder Gutes getan, gesagt hatte, daß es nicht um der Werke willen, sondern des Berufenden wegen heiße: „Der Ältere wird dem Jüngeren dienen“? Da er aber zeigen wollte, warum betreffs ihrer keine Ungerechtigkeit bei Gott sei, sagt er: „Zu Moses spricht er: Ich werde mich erbarmen, wessen ich mich erbarmt haben werde, und Barmherzigkeit dem S. 643 erweisen, dem ich barmherzig gewesen sein werde“2. An dieser Stelle also lehrt er uns, daß es nicht menschlichem Verdienste, sondern der Barmherzigkeit Gottes zuzuschreiben ist, wenn jemand aus jener Masse des ersten Menschen, der von Rechts wegen der Tod gebührt, gerettet wird. Denn Gott ist nicht ungerecht, weder wenn er die Schuld vergibt noch wenn er die verschuldete Strafe verhängt. Denn zur Gnade wird die Nachsicht, wo eine gerechte Bestrafung stattfinden könnte. Daraus ergibt sich klar, eine wie große Wohltat dem erwiesen wird, dem die verdiente Strafe nachgelassen und unverdientermaßen die Rechtfertigung erteilt wird, daß ein anderer, der ebenso schuldig ist, ohne Ungerechtigkeit von seiten des Bestrafenden der Strafe verfällt.


  1. Röm. 9, 14. ↩

  2. Röm. 9, 15.  ↩

pattern
  Print   Report an error
  • Show the text
  • Bibliographic Reference
  • Scans for this version
Download
  • docxDOCX (410.22 kB)
  • epubEPUB (386.96 kB)
  • pdfPDF (1.41 MB)
  • rtfRTF (1.18 MB)
Translations of this Work
Ausgewählte Briefe (BKV)
Commentaries for this Work
Vorrede

Contents

Faculty of Theology, Patristics and History of the Early Church
Miséricorde, Av. Europe 20, CH 1700 Fribourg

© 2025 Gregor Emmenegger
Imprint
Privacy policy