XXI (Nr. 209.) An Cälestinus
Geschrieben im Jahre 423.
Den heiligsten Herrn, den mit der schuldigen Liebe zu verehrenden Vater Cälestinus1 grüßt Augustinus im Herrn.
Inhalt.
Vierzig Meilen von Hippo lag der Flecken Fussala, der samt seiner Umgebung ganz donatistisch gesinnt war, bis es Augustinus’ und seiner Priester Bemühungen gelang, die Bewohner dieser Gegend zum katholischen Glauben zu bekehren. Da Augustinus aber glaubte, nicht in erforderlicher Weise für diesen neuen Teil seines Sprengels sorgen zu können, hatte er bereits den numidischen Primas gerufen, um für Fussala und Umgegend einen eigenen Bischof weihen zu lassen. Allein der hierzu bestimmte Priester weigerte sich im entscheidenden Augenblicke, und auf Augustinus’ Antrag wurde ein junger Mann, namens Antoninus, geweiht. Dieser erregte aber bald allgemeine Klage und Unzufriedenheit, so daß eine Bischofsversammlung seine Jurisdiktion beschränkte und ihn zu Schadenersatz verurteilte. Dagegen ergriff Antoninus die Berufung an den Papst Bonifatius, der, die Wahrheit seiner Angaben voraussetzend, ihn in seine früheren Rechte wieder einsetzte. — Im vorliegenden Briefe bestreitet nun Augustinus die Richtigkeit der Angaben des Antoninus, erzählt den ganzen Hergang nach der Wahrheit und verteidigt die Rechtmäßigkeit der über Antoninus verhängten Strafe, wobei er sich auf beigelegte Akten beruft. Aus dem Briefe ist besonders ersichtlich, welcher Art die Strafen waren, die über Bischöfe verhängt wurden, die man nicht absetzen wollte, und wie häufig die Berufungen nach Rom waren; aus ihm erhellt ferner, daß dem römischen Stuhl auch S. 743 die weltliche Gewalt zur Durchführung seiner Entscheidungen zu Gebote stand.
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Der Nachfolger von Bonifatius I. (418—422) als Bischof von Rom; er regierte von 422—432 und war der erste seines Namens. ↩