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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Augustine of Hippo (354-430) Ausgewählte Briefe (BKV)
Drittes Buch (Jahre 411—430).
XXI (Nr. 209.) An Cälestinus

8.

Es sind ja Beispiele vorhanden, daß der apostolische Stuhl selbst entweder durch eigenes Urteil oder durch Bestätigung eines anderweitigen Urteiles Bischöfe wegen gewisser Verschuldungen zwar nicht der bischöflichen Würde entkleidet, aber doch auch nicht ganz ungestraft gelassen hat. Um nicht Fälle herauszusuchen, die unserer Zeit allzu ferne liegen, will ich neuere Fälle anführen. So könnte der Bischof Priscus im kaiserlichen Mauretanien rufen: „Entweder muß auch mir so gut wie den übrigen die Stelle des Primas offen stehen, oder man hätte mir die bischöfliche Würde nicht belassen sollen“1. Viktor, ein anderer Bischof derselben Provinz, über den dieselbe Strafe wie über Priscus verhängt wurde, mit dem aber auch kein Bischof an einem anderen Orte als in dessen eigener Diözese Kirchengemeinschaft haben darf, könnte ebenfalls rufen: „Entweder kann ich überall Kirchengemeinschaft haben, oder ich kann es auch in meiner Diözese nicht“2. Laurentius, ein dritter Bischof jener Provinz, könnte ganz mit denselben S. 748 Worten wie Antoninus rufen: „Entweder muß ich auf dem Stuhle sitzen, für den icli geweiht bin, oder ich kann nicht mehr Bischof sein“3. Wer aber wollte diese Strafarten tadeln? Nur der könnte es tun, der nicht bedenkt, daß man weder alles ungestraft lassen noch alles auf gleiche Weise bestrafen kann.


  1. Die Strafe gegen Priscus bestand also darin, daß man ihn des passiven “Wahlrechtes bei der Wahl eines Primas für verlustig erklärte. ↩

  2. Diese Strafe bestand also darin, daß der Betroffene ala exkommuniziert behandelt wurde, sobald er seine Diözese verließ, während er innerhalb dieser alle Beweise der Kirchengemeinschaft empfing. Sie wurde vom Konzil zu Karthago 401 über jene verhängt, die vom Provinzialkonzil eigenmächtig wegblieben. ↩

  3. Eine dritte Strafe bestand also in der Beschränkung der Jurisdiktion, die sowohl bei Laurentius als bei Antoninus zur Anwendung kam. ↩

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