XXIII. (Nr. 211.) An gewisse Klosterfrauen
Geschrieben im Jahre 423.
An gewisse Klosterfrauen.1
Inhalt.
Der vorliegende Brief enthält die weltberühmte Augustinerregel; wir ersehen aus ihm, welch kleinen Anfang sie gehabt hat. Es befand sich zu Hippo ein Frauenkloster. dessen Oberin des heiligen Augustinus eigene S. 753 Schwester war. Bei Gelegenheit eines Wechsels in der Person des mit der geistlichen Leitung betrauten Priesters entstand bei einigen Nonnen auch der Wunsch, eine andere Oberin zu erhalten. Es kam zu heftigen Auftritten und Streitigkeiten, und der erwähnte Wunsch wurde dem Bischöfe mit geteilt. Im Anfänge beklagt Augustinus diese Auftritte und den Geist, der sie eingegeben, und verweigert die Erfüllung des neuerungssüchtigen Wunsches. Das Weitere enthält die Regel, die also ursprünglich nur für dieses Kloster bestimmt war. Allein später wurde sie den Konstitutionen einer Menge von klösterlichen Vereinen zugrunde gelegt, insbesondere denjenigen der regulierten Chorherren, die sich deshalb Augustiner nennen. Auch der heilige Dominikus gab seinem Orden diese Regel2.