18. und 19. Kapitel: Tod und Auferstehung des Leibes und der Seele für eine Wiedergeburt zum Leben oder zur Strafe
18. Wie es eine Art von Tod der Seele ist, wenn wir durch die Buße unser früheres Leben und Verhalten aufgeben, so ist auch der Tod des Leibes eine Aufhebung der früheren Belebung. Und wie die Seele nach der Buße, durch die sie die früheren verderbten Sitten ertötet, in einem besseren Zustand wieder hergestellt wird, so wird auch der Leib nach dem Tode, dem wir infolge des Sündenbandes alle unterworfen sind, zur Zeit der Auferstehung, wie wir glauben und hoffen dürfen, in einen bessern Zustand umgewandelt werden. Es ist ja unmöglich, daß Fleisch und Blut das Reich Gottes besitzen; daher muß dieses Verwesliche anziehen die Unverweslichkeit und dieses Sterbliche die Unsterblichkeit1. Dann wird der Leib keine Beschwerde mehr verursachen, weil er kein Bedürfnis mehr hat, und er wird von der seligen und vollkommenen Seele in der größten Ruhe belebt werden.
19. Derjenige aber, der mit seiner Seele dieser Welt nicht abstirbt und der nicht anfängt, sich nach der Wahrheit zu gestalten, der wird durch seinen körperlichen Tod in einen noch schlimmeren Tod gestürzt und wird wieder aufleben, nicht um himmlische Natur anzunehmen, sondern um seine Strafe abzubüßen. Das ist denn auch Glaubenslehre, und daß es sich so in Wahrheit verhält, das muß man glauben: weder die Seele noch der Leib des Menschen wird vollständig zugrunde gehen, sondern die Gottlosen werden auferstehen zu unermeßlichen S. 28Strafen, die Gottseligen aber zu einem ewigen Leben.
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1 Kor. 15, 53. ↩