Works
Tertullian (160-220)
De virginibus velandis
Über die Verschleierung der Jungfrauen. (BKV)
Scans
Tertullian 160-220
De virginibus velandis
Über die Verschleierung der Jungfrauen. (BKV)
Bibliographic Reference
Über die Verschleierung der Jungfrauen. (De virginibus velandis) In: Tertullians sämtliche Schriften. Aus dem Lateinischen übersetzt von Karl Adam Heinrich Kellner. Köln 1882. (Translation, German)
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Contents
- Über die Verschleierung der Jungfrauen. (De virginibus velandis)
- 1. Cap. Ob herkömmliche christliche Sitten und Gebräuche sich ändern oder verbessert werden können? Die Glaubensregel ist zwar unveränderlich und unverbesserlich, nicht aber ein jedes blosse Herkommen, zumal da das Christentum ja eine weitere Entfaltung der in ihm liegenden Kräfte nicht ausschliesst.
- 2. Cap. Die Sitte, die Jungfrauen sich verschleiern zu lassen, ist durch das Herkommen mancher christlichen Gemeinden geheiligt. Sie verdient geprüft zu werden, da sie die Sittsamkeit begünstigt.
- 3. Cap. Die Opposition gegen diese Sitte geht nur von verweltlichten Jungfrauen aus und thut ebenso der Sittsamkeit Abbruch, als sie auf unrichtigen Begriffen beruht.
- 4. Cap. Viele behaupten, der Ausspruch des Apostels, I. Kor. 11, 3 ff., beziehe sich nur auf die Verheirateten. Tertullian zeigt, dass er sich auf alle Frauenspersonen beziehe, indem der Ausdruck „mulier” generell sei.
- 5. Cap. Fortsetzung. So sei auch der Sprachgebrauch der Genesis.
- 6. Cap. Fortsetzung. Der betreffende Sprachgebrauch ist konstant sowohl bei Paulus als sonst im neuen Testament.
- 7. Cap. Dass Paulus jenes Wort so genommen habe, beweisen auch die in der betreffenden Stelle von ihm hervorgehobenen Motive.
- 8. Cap. Ebenso folgt es aus den von ihm gewählten Ausdrücken. Dieselben sind auch so verstanden worden, wie die Praxis der Kirche von Korinth beweist.
- 9. Cap. Darum verlangt die Kirchendisciplin, dass alle Frauenspersonen in der Kirche verschleiert seien, und auch die gottgeweihten Jungfrauen sollen es nicht etwa als eine Auszeichnung für sich beanspruchen, unverschleiert erscheinen zu dürfen.
- 10. Cap. Denn auch die ehelosen Männer geniessen keiner derartigen Auszeichnung, obwohl sie vielleicht mehr Anspruch darauf hätten.
- 11. Cap. Mit welchem Lebensalter die Personen weiblichen Geschlechtes anfangen, diesem Gesetze unterworfen zu sein? Aus Gründen der Vernunft und des Herkommens ist der Eintritt der Pubertät als dieser Zeitpunkt anzusetzen.
- 12. Cap. Fortsetzung.
- 13. Cap. Noch unpassender ist es, wenn die gottgeweihten Jungfrauen den Gebrauch des Verschleierns in der Kirche unterlassen, sich aber ausserhalb derselben auf der Strasse verschleiern.
- 14. Cap. Sie beschönigen dies mit dem Vorwande, auch andere zur Nachfolge anspornen zu wollen. Allein solche von blosser Ehrfurcht und Eifersucht Getriebenen werden dem Stande nur Schande bringen.
- 15. Cap. Wenn die Jungfrau sich verschleiert, so wird sie den bösen Blicken entgehen und allen Versuchungen den Weg abschneiden.
- 16. Cap. Rückblick. Apostrophe an die Jungfrauen und Witwen.
- 17. Cap. Auch die Frauen mögen der Gewohnheit, sich in der Kirche zu verschleiern, getreu bleiben und sie genau befolgen. Schluss.