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Works Augustine of Hippo (354-430) Erläuterungen zum Autor und zum Text
Erläuterungen zum Autor und zum Text
3. Einzelaspekte der Einführungskatechese

A. Der Eintritt ins Katechumenat

Das Katechumenat als Vorbereitungsphase auf die Taufe wird erstmals zu Beginn des dritten Jahrhunderts in der Traditio apostolica des Hippolyt und in den Schriften Tertullians erwähnt, ist jedoch bereits im Verlaufe des zweiten Jahrhunderts entstanden. Ein Aufnahmeritus beim Eintritt ins Katechumenat ist noch nicht bezeugt. Aber die Aufnahmebedingungen sind äußerst streng. Gewissen Berufsgattungen ist wegen allzu großer Nähe zum heidnischen Kult der Zugang verwehrt (Traditio apostolica 16–17). Auf den Eintritt folgt im allgemeinen eine dreijährige Prüfungszeit. Während dieser begrenzten Eintrittsphase sind die Katechumenen schon fest an die Kirche gebunden und unterscheiden sich in bezug auf den Lebenswandel kaum von den Getauften. Tertullian nennt sie zwar Rekruten und Neulinge; sie sind also nicht voll in die Gemeinschaft integriert, haben aber den Bruch mit der Vergangenheit bereits vollzogen und teilen mit den Vollchristen denselben Glauben und fürchten denselben Gott, (de paenitentia 6,14–17). Die Schwere der Taufverpflichtung ist ein Grund, für Kinder, Unverheiratete, Jungfrauen und Witwen das Hinausschieben der Taufe zu empfehlen (de baptismo 18,3–6).1

Im Verlaufe des vierten Jahrhunderts flacht sich diese Idealvorstellung von einer Kirche der Reinen aus Katechumenen S. 107 und Getauften ab. In der theodosianischen Reichskirche wird die Taufe nicht mehr zum frühest möglichen Zeitpunkt empfangen. Der Taufaufschub wird allgemein, das Katechumenat zu einer Dauereinrichtung mit abgeschwächten Verpflichtungen. Uber die Unverträglichkeit von Katechumenat und einzelnen Berufsgattungen wird in cat. rud. nicht mehr gesprochen. Bei der ersten offiziellen Kontaktnahme mit der Kirche begnügt man sich mit Minimalforderungen. Erst vom Taufanwärter (catechumenus competens)wird eine Umorientierung des Lebens erwartet. An den strengen Taufverpflichtungen wird aber weiterhin festgehalten, obwohl sich das ekklesiologische Konzept verschoben hat und die Lehre von der Kirche als Mischkörper (corpus permixtum), in dem Gute und Böse Zusammenleben, die alte Lehre von der Kirche als Gemeinschaft der Reinen (corpus purum) in den Hintergrund drängt. In de fide et operibus (um 413) wird den Geschiedenen, die sich wieder verheiratet haben (35), den im Konkubinat lebenden Männern und Frauen (2), den Huren, Schauspielern und Gladiatoren, die ihren Beruf nicht aufgeben wollen, der Zugang zur Taufe verwehrt (33).

Die Aufnahme ins Katechumenat bewirkt bereits die Kir-chenzugehörigkeit, wenn auch nicht eine Vollmitgliedschaft. Nicht nur die Getauften, auch die Masse der lebenslangen Katechumenen zählen zur Kirche. In dieser quasi volkskirchlichen Situation scheint der Anteil der Katechumenen die Zahl der Getauften überstiegen zu haben. Augustinus beschreibt diesen Zustand im Johannestraktat 11,4: Die Katechumenen gehören zur Hausgemeinschaft, aber nicht wie Söhne, nur wie Sklaven. Sie sind Christen (christiani), weil sie mit dem Kreuz bezeichnet sind; sie heißen aber nicht Gläubige (fideles), obwohl sie bereits glauben, denn sie haben das Sakrament des Glaubens, die Taufe, noch nicht empfangen (vgl. Johannestr. 44,2). Die Eintrittszeremonien ins Katechumenat, die in cat. rud. 50 summarisch beschrieben werden, imitieren in gewisser Weise den Taufritus und werden auch an Kindern vollzogen (Conf. 1,11.17). Sie bestehen aus einem S. 108 Exorzismus (c. Cresconium 2,7), der Handauflegung mit Gebet und Kreuzzeichen (de peccatorum meritis et remissione 2,42; Conf. 1,11.17; Sermo Denis 18,8) und der Darreichung des Salzes (Sermo domini in monte 1,16; Conf. 1,11.17), einer Art Eucharistieersatz, der den Katechumenen wiederholt gereicht wird (Breviarium hipponense c. 3). Viele bleiben in diesem Wartezustand, in dem kein spezieller Unterricht vorgesehen ist, bis ans Lebensende. Warnungen vor dem Taufaufschub sind zwar nicht selten.2 Augustinus diskutiert in Ep. 2 um 427/28 ausführlich die von Firmus* vorgebrachten Gründe und ermahnt ihn, Nutzen aus seiner Lektüre des Gottesstaates zu ziehen und nicht länger zu zögern, in die Gemeinschaft der Gottesbürger einzutreten.

Um 400 wird jedoch eine Tendenzwende sichtbar. Die Kindertaufe wird häufiger. Die Diskussion um das Wesen der Kindertaufe, die vor allem in Rom geführt wird und auch in Afrika schon vor dem pelagianischen Streit einsetzt,3 deutet jedenfalls auf ein massives Einsetzen der Kindertaufe hin. Und der künftige Kaiser Theodosius II. ist nur kurze Zeit nach seiner Geburt (10. April 401), wahrscheinlich am Epiphaniefest 402, in Konstantinopel getauft worden.4

Cat. rud., das nur die Erwachsenenkatechese im Blickpunkt hat und das Problem der Kinderkatechese im Gegensatz zu Johannes Chrysostomus5 nicht angeht, ist also zu einer Zeit geschrieben, als das Erwachsenenkatechumenat am Abklingen ist. S. 109


  1. Überblick bei G. Kretschmar, Die Geschichte des Taufgottesdienstes in der Alten Kirche, in: Leiturgia. Handbuch des evangelischen Gottesdienstes V, Kassel 1970, 1-348, und bei A. Stenzel, Die Taufe. Eine genetische Erklärung der Taufliturgie, Innsbruck 1958. ↩

    • Ambrosius*, Lukashomilie 7,221.

    ↩

  2. Augustinus, Ep. 98 um 408. ↩

  3. A. Lippold, art. Theodosius II, in PRE Suppl. XIII (1973), 962 (Sonderausgabe, Stuttgart 1972, 126). ↩

  4. Chrysostomus »Über Hoffart und Kindererziehung«, übers, v. S. Haidacher, Des hl. Johannes Chrysostomus Büchlein über Hoffart und Kindererziehung samt einer Blumenlese über Jugenderziehung aus seinen Schriften übersetzt und herausgegeben, Freiburg 1907. ↩

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Editions of this Work
De catechizandis rudibus
Translations of this Work
Méthode pour enseigner aux catéchumènes les éléments du Christianisme
On the Catechising of the Uninstructed
Vom ersten katechetischen Unterricht (BKV)
Vom ersten katechetischen Unterricht (SKV 7)
Commentaries for this Work
Erläuterungen zum Autor und zum Text
On the Catechising of the Uninstructed - Introductory Notice

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