Tertullian (160-220)
Über die Ehrbarkeit (BKV)
(De pudicitia)
Über die Ehrbarkeit (De pudicitia) S. 375
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Contents
- Über die Ehrbarkeit (De pudicitia)
- 1. Kap. Hoher Wert der Ehrbarkeit vor der Welt und noch mehr in der Kirche Gottes. Ein Edikt des Bischofs der Bischöfe hat dagegen verstoßen. Tertullian ist deshalb aus der Gemeinschaft der Psychiker ausgetreten, was man nicht tadeln darf. Die laxe Praxis der Psychiker in Bezug auf die zweite Ehe führt notwendig zu sündlicher Nachsicht gegen Hurer und Ehebrecher.
- 2. Kap. Die leeren Ausflüchte der Psychiker. Sie berufen sich auf Stellen der Hl. Schrift, die von Gottes Milde und seiner Neigung, zu vergeben, reden. Solche Stellen gibt es, aber dagegen stehen andere, die von seiner Strenge und dem Gericht zeugen. Die Lösung dieser Widersprüche liegt darin, daß es zweierlei Sünden gibt, vergebbare und unvergebbare. Darnach richtet sich auch die Buße.
- 3. Kap. Erwiderung auf den Einwand, warum man sich überhaupt noch der Buße unterziehen solle, wenn sie ihren Zweck, die Nachlassung der Sünden, nicht erreicht. Sie bereite, sagt Tertullian, die Nachlassung im Forum Gottes vor und sei also doch nicht umsonst.
- 4. Kap. Untersuchung über den Grad der Sündhaftigkeit von Ehebruch und Hurerei speziell. Sie sind unter sich an Sündhaftigkeit einander gleich.
- 5. Kap. Deklamatorische Schilderung der Stellung der Sünde des Ehebruchs zwischen Abgötterei und Mord.
- 6. Kap. Für die Vergebbarkeit des Ehebruchs darf man sich nicht auf das Alte Testament berufen. Denn in diesem Punkte ist dasselbe abgetan und im Neuen Bunde gilt eine neue Ordnung.
- 7. Kap. Die Parabel vom verirrten Schaf beziehe sich nicht auf christliche Sünder, sondern auf heidnische. Desgleichen die von der verlorenen Drachme.
- 8. Kap. In der Parabel vom verlorenen Sohn bedeutet nicht der ältere Sohn das Judenvolk und der jüngere die Christenheit, wie man gewöhnlich annimmt, sondern die Heidenwelt.
- 9. Kap. Fortsetzung.
- 10. Kap. Die Psychiker wenden gegen diese Deutung der drei Parabeln allerdings ein, die eigentliche Buße finde auf die Sünden der Heiden noch gar keine Anwendung. Tertullian verhöhnt diesen Einwand.
- 11. Kap. Die anderen Beispiele von Vergebung des Ehebruchs und der Hurerei aus dem Evangelium beweisen deshalb nichts, weil sie sich vor der Herabkunft des Hl. Geistes ereigneten, mit welcher erst der Neue Bund in Kraft tritt.
- 12. Kap. Übergang zu den Schriften der Apostel. Im Neuen Bunde werden ähnlich wie im Alten Mord, Ehebruch und Götzendienst gleich zu Anfang vom Apostelkonzil für unvergebbar erklärt.
- 13. Kap. Der Blutschänder, der im ersten Korintherbriefe genannt wird, ist nicht, wie die Psychiker glauben, dieselbe Person mit dem Sünder, der im zweiten Korintherbriefe Verzeihung erhält.
- 14. Kap. Fortsetzung.
- 15. Kap. Fortsetzung. Die sonstigen Äußerungen des Apostels in demselben Briefe über die Unzucht lassen es nicht als denkbar erscheinen, daß er den Blutschänder wieder aufgenommen habe.
- 16. Kap. Dasselbe involvieren auch seine Äußerungen über die Hurerei, die er im ersten Korintherbriefe macht.
- 17. Kap. Auch in seinen übrigen Briefen äußert sich der Apostel Paulus über die. Unzuchtsvergehen in einem so strengen Tone, daß man sieht, er will, der Christ soll ein für allemal mit ihnen gebrochen haben. Das heißt soviel, als er erklärt den Ehebruch für unvergebbar.
- 18. Kap. Wenn die Psychiker einwenden, die angeführten Schriftstellen hätten nicht die ihnen hier beigelegte Tragweite, so gibt es noch viele andere Stellen, in welchen der Ehebruch speziell und namentlich verdammt wird. Ehebrecher dürfen daher die Kirchengemeinschaft niemals wieder erhalten, obwohl sie zur Buße zuzulassen sind und Buße tun sollen.
- 19. Kap. Prüfung der Schriften des Apostels Johannes in Bezug auf die vorgetragene Theorie von der Unvergebbarkeit der genannten Sünden durch die Kirche.
- 20. Kap. Das Gesagte wird ganz besonders noch bestätigt durch den Hebräerbrief und einige alttestamentliche Vorbilder.
- 21. Kap. Über die Gewalt, Sünden zu vergeben. Unterscheidung von Kirchenzucht und höherer Vollmacht. Die Kirche in ihren Bischöfen hat nicht die Gewalt, derartige Sünden zu vergeben, sondern nur Gott hat sie, und wenn Christas sie Matth. 16, 19 dem Petrus übertrug, so galt dies nur für dessen Person, da ein solcher Anteil an der göttlichen Machtvollkommenheit an und für sich nur pneumatischen Menschen übertragen werden kann.
- 22. Kap. Sehr verkehrt handeln die Kirchenobern, wenn sie den Unzuchtssündern auf die Fürbitte der Märtyrer den Kirchenfrieden erteilen, dagegen ihn denen verweigern, welche bei der Verfolgung, von Folterschmerzen überwunden, abfielen.