Einunddreißigstes Hauptstück.
Vielleicht scheint dieses Glaubensbekenntniß, sich nicht hinlänglich deutlich über die nicht verschiedene Gleichheit des Vaters und des Sohnes ausgedrückt zu haben, zumal da er in Bezug auf den Vater, und den Sohn und den heiligen Geist der Ansicht war, daß in den Namen „die eigenthümliche Persönlichkeit, die Reihenfolge und die Herrlichkeit eines Jeden der Genannten bezeichnet sey, so daß sie zwar der Person nach drei, der Uebereinstimmung nach aber Eins seyen.“