Fünfzigstes Hauptstück.
S. 410a3 Dieses mußte, weil es Photinus, gegen den man sich damals versammelt hatte, läugnete, in dem Glaubensbekenntnisse angebracht werden, damit sich Niemand erfrechen möchte, zu behaupten, der Sohn Gottes sey nicht früher gewesen, als der Sohn der Jungfrau, und damit Niemand alles Obige, was dem Sohne Gottes eigen ist, mit der thörichtesten Verkehrtheit der Ketzerwuth dem ungebornen Gotte aneignen, und, indem er dieses auf den Vater bezöge, dem Sohne die Substanz absprechen möchte. Weil dieses deutlich ist, so ist keine weitere Erörterung nöthig.
XVII. „Wenn Jemand den Herrn und den Herrn, den Vater und den Sohn, weil der Herr von dem Herrn geredet S. 410a4 hat, zwei Götter nennt; so sey er verflucht. Denn wir machen oder stellen hier den Sohn dem Vater nicht gleich, sondern nehmen ihn als unterworfen an. Denn er ist weder auf Sodoma herabgestiegen ohne den Willen des Vaters, noch hat er aus sich selbst geredet, sondern von dem Herrn, das heißt, auf Veranlassung des Vaters; noch sitzet er zur Rechten von sich selbst, sondern er hört den Vater sagen:1 „Setze dich zu meiner Rechten.“
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Psalm CIX, 1. ↩