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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Cyprian of Carthage (200-258) Epistulae Briefe (BKV)
64. Brief

2. Kapitel

Was nun aber die Frage der Kinder betrifft, so hast du die Ansicht vertreten, man dürfe sie nicht schon am zweiten oder dritten Tage nach ihrer Geburt taufen, sondern man müsse das Gesetz der alten Beschneidung beachten, und du hast deshalb geglaubt, man dürfe ein neugeborenes Kind nicht vor dem achten Tag taufen und heiligen. Ganz anderer Meinung war unsere S. 273 Versammlung. Denn dem, was du für richtig hieltest, stimmte niemand zu, sondern unser allgemeines Urteil ging vielmehr dahin, daß man keinem einmal geborenen Menschen Gottes Barmherzigkeit und Gnade versagen darf. Denn da der Herr in seinem Evangelium sagt: „Der Sohn des Menschen ist nicht gekommen, um die Seelen der Menschen zu verderben, sondern um sie zu retten1“, so darf, soviel an uns liegt, womöglich keine Seele verlorengehen. Denn was fehlt demjenigen noch, der einmal durch Gottes Hand im Mutterschoß gestaltet ist? Nur uns nämlich und unseren Augen scheinen die Neugeborenen im Laufe der irdischen Tage zu wachsen. Alles aber, was von Gott geschaffen wird, ist kraft der Majestät und Wirksamkeit des göttlichen Schöpfers vollkommen.


  1. Luk. 9, 56. ↩

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