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Works Cyprian of Carthage (200-258) Epistulae Briefe (BKV)
67. Brief

2. Kapitel

Nachdem uns dies alles deutlich vorhergesagt ist, müssen wir uns auch gehorsam den göttlichen Geboten fügen, und hier, wo eine göttliche Weisung uns entgegentritt und ein Gesetz aufstellt, darf es weder ein Ansehen der Person geben, noch kann menschliche Nachsicht irgendeinem etwas zugestehen. Denn wir dürfen nicht vergessen, was der Herr durch den Mund des Propheten Isaias zu den Juden gesprochen hat, als er sie voll Unwillen schalt, weil sie die göttlichen Gebote verachteten und menschlichen Lehren folgten. „Dieses Volk“, sagte er, „ehrt mich mit seinen Lippen, aber ihr Herz ist ferne von mir. Ohne Grund aber ehren sie mich, da sie Gebote und Lehren der Menschen verbreiten1.“ Dasselbe wiederholt auch der Herr im Evangelium und sagt: „Ihr verwerft das Gebot Gottes, um eure Überlieferung aufzustellen2.“ Wenn wir uns dies alles vor Augen halten und mit frommem Eifer erwägen, so dürfen wir bei der Einsetzung von Bischöfen nur unbefleckte und unversehrte Vorsteher auswählen, die in Heiligkeit und Würde Gott die Opfer darbringen und die mit den Gebeten, die S. 293 sie für die Unversehrtheit des Volkes unseres Herrn verrichten, auch Erhörung finden können, da geschrieben steht: „Gott hört den Sünder nicht; wer aber Gott ehrt und seinen Willen tut, den hört er3.“ Deshalb muß man mit größter Sorgfalt und nach gewissenhafter Prüfung solche zu Priestern Gottes auserwählen, die auch sicherlich bei Gott Gehör finden.


  1. Is. 29, 13. ↩

  2. Mark. 7, 13. ↩

  3. Joh. 9, 31. ↩

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