6. Der Gebrauch der zwölf Orationen.
Weil diese ehrwürdige Versammlung von Vätern S. 32 demnach durch einen Engel belehrt worden war, daß hiedurch nicht ohne besondere Fügung Gottes eine allgemeine Regel für alle klösterlichen Genossenschaften aufgestellt worden sei, so verordnete sie, daß die Zwölfzahl sowohl bei der abendlichen als auch bei den nächtlichen Gebetsversammlungen beibehalten werde. Hiezu fügten sie noch zwei Lesungen, die eine aus dem alten, die andere aus dem neuen Testamente, aber nur als etwas von ihnen Angeordnetes und Aussergewöhnliches und nur für die, welche es freiwillig thun wollten, und deren besonderes Streben darauf ging, die heiligen Schriften ihrem Gedächtnisse einzuprägen. Am Sabbathe (d. h. am Sonntage) lesen sie beide aus dem neuen Testamente, nämlich die eine aus den apostolischen Briefen oder der Apostelgeschichte, die andere aus den Evangelien. Das Gleiche thun auch an allen Tagen der Quinquagesima1 Diejenigen, welche dem Lesen oder Auswendiglernen der heiligen Schrift besonders obliegen.
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Quinquagesima werden hier die fünfzig Tage zwischen Ostern und Pfingsten (Pentecoste) genannt. ↩