1. Der Besuch der heidnischen Schauspiele ist mit dem Christentum unverträglich.
S. 102 Welcher Glaubenssatz, welcher Vernunftgrund und welche disziplinäre Vorschrift uns gleich den übrigen Verirrungen der Welt auch des Vergnügens der Schauspiele beraubt, das lernet nun kennen, ihr Diener Gottes, die ihr jetzt eben euch Gott nahet, das lasst euch nochmals vor die Seele führen, ihr, die ihr euch Gott bereits genähert zu haben bezeugt und bekennt, damit keiner durch Unwissenheit und Selbsttäuschung sich versündige. Die Macht der Vergnügungssucht ist eine so grosse, dass sie der Unwissenheit die Existenz fristet bis zum Eintreten einer Gelegenheit und das Gewissen in Selbsttäuschung verkehrt. Beides wird vielleicht schmeichlerisch bei dem einen oder ändern begünstigt durch die Ansichten der Heiden, welche in diesem S. 103Punkte auf folgende Art gegen uns zu argumentieren gewohnt sind: Deiner Herzen- und Gewissensreligion widerstreben diese bloß äußerlichen Ergötzungen der Augen und Ohren keineswegs, auch wird Gott nicht durch die Fröhlichkeit des Menschen beleidigt, deren sich zu erfreuen ja kein Verbrechen ist, wenn man Gott nur seiner Zeit und seines Ortes fürchtet und ehret. Dagegen schicken wir uns an, gerade dies ganz besonders zu zeigen, wie dergleichen Dinge mit der wahren Religion und dem wirklichen Gehorsam gegen den wahren Gott unverträglich sind. Es gibt Leute, die da meinen, dass wir Christen, die wir zum Sterben jederzeit so bereitwillig sind, gerade durch die Lossagung von allen Vergnügungen zu dieser unserer Hartnäckigkeit und Weisheit angeleitet würden; dass wir dadurch das Leben verachten lernten, dass alle Bande, welche daran fesseln, abgeschnitten würden, und dass man auch gar nicht mehr an dem hänge, was man sich bereits entbehrlich gemacht hat. Das versteht man dann so, als ob dies mehr planmäßig und nach menschlicher Berechnung, nicht aber durch göttliche Vorschrift bestimmt und festgesetzt sei. Denen, die in solchen Ergötzungen fortleben, würde es natürlich sehr schwer ankommen, Gottes wegen den Tod zu leiden, wiewohl man, auch wenn es sich so verhielte, einem so passenden Plane und einer solchen Schule des Starrsinns Gehorsam schuldig wäre.