13. Rechtloserklärung der Christen.
Am darauffolgenden Tage wurde in Nikomedien ein Edikt angeschlagen, das die Bekenner der christlichen Religion aller Ehren und Würden für verlustig erklärte. Die Christen sollten der Folter unterworfen sein, welchem Range und Stande sie auch angehörten. Wider sie sollte jede Klage angenommen werden; sie selbst sollten nicht wegen Unbill, nicht wegen Ehebruch, nicht wegen Beraubung Klage stellen können; sie sollten mit einem Worte der Freiheit und der Stimme beraubt sein. Dieses Edikt riß einer1, zwar nicht ordnungsgemäß, aber mit großem Mute herab und zerriß es, indem er spöttisch bemerkte, Siege über Goten und S. 18 Sarmaten seien angeschlagen. Er wurde sogleich vorgeführt und bis zum Äußersten gefoltert. Dann ward er regelrecht geröstet, alles unter wunderbarer Geduld, und zuletzt zu Asche verbrannt.
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Römisches Martyrologium, 7. Sept.: "Zu Nikomedien der Todestag des hl. Märtyrers Johannes. Als dieser die grausamen Edikte gegen die Christen auf dem Marktplatze angeschlagen sah, ergriff ihn der Eifer für den Glauben; er riß die Edikte herab und zerriß sie. Und als dies den beiden Kaisern Diokletian und Maximian, die in derselben Stadt sich befanden, berichtet wurde, befahlen sie, keine Art von Martern an ihm unversucht zu lassen. Diese ertrug aber dar edle Mann mit einer solchen Heiterkeit des Geistes und Antlitzes, daß man ihm nicht die geringste Betrübnis anmerken konnte.“ ↩