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Works Thomas Aquinas (1225-1274) Summe der Theologie
Secunda Pars Secundae Partis
Quaestio 76

Erster Artikel. Man kann bisweilen jemandem fluchen.

a) Das darf man niemals. Denn: I. Nach Röm. 12. „sollen wir nicht verfluchen, sondern segnen.“ Im Apostel aber sprach Christus nach 2. Kor. 13. II. Alle „sollen Gott preisen und segnen,“ nach Dan. 3, 82. Aus demselben Munde soll aber nicht nach Jakob. 3 Segen und Fluch fließen. III. Wer anderen flucht, wünscht diesen das Übel der Schuld oder der Strafe; wir müssen aber vielmehr beten, daß wir und alle von jedem Übel befreit werden. IV. Der Teufel wäre als verhärtet im Bösen am meisten fluchwürdig. Ekkli. 21. aber wird gesagt: „Wenn der Gottlose den Teufel verflucht, verflucht er seine eigene Seele.“ Also dürfen wir um so weniger einem Menschen fluchen. V. Zu Num. 23. (quomodo maledicam) sagt Origenes (hom. 15. in Num.): „Es kann da nicht eine gerechte Ursache bestehen, um jemanden zu verfluchen, wenn man die Absicht und Hinneigung des betreffenden Sünders nicht kennt.“ Niemals aber können wir die innere Absicht eines anderen zur Genüge wissen. Auf der anderen Seite heißt es Deut. 28.: „Verflucht sei, wer nicht verbleibt in den Aussprüchen dieses Gesetzes.“ Nach 4. Kön. 2. hat Elisäus zudem den Knaben geflucht.

b) Ich antworte, Fluchen will sagen: Übles aussprechen. Das kann nun auf dreifache Weise geschehen: 1. indem man Übles vom anderen einfach aussagt; und das ist: Verkleinern; — 2. indem man etwas verursacht durch sein Sprechen; was nun in erster Linie Gott zukommt, nach Ps. 32.: „Er hat gesprochen und es entstand“, und in zweiter Linie den Menschen, die da befehlen; — 3. indem man ausdrückt, was man wünscht. Und danach haben wir die anzeigende, die befehlende und die wünschende Form im Sprechen. Hier handelt es sich nur um die beiden letzten Formen im Aussprechen von Üblem; wo man sich erinnern muß, daß mit Rücksicht auf das moralisch Gute und Böse das Thun und das Wollen sich gegenseitig entsprechen. Also unter dem gleichen moralischen Gesichtspunkte steht hier das Befehlen und das Wünschen. Wenn jemand somit dem anderen Übles wünscht oder es befiehlt, insoweit dieses ein Übel, also sein Augenmerk auf das Übel selber als solches gerichtet ist, so ist in beiderlei Weise das Verwünschen oder Verfluchen unerlaubt; — und das nennt man im eigentlichen Sinne: Verfluchen. Wenn aber das Üble gewünscht wird unter dem Gesichtspunkte des Guten, so ist dies erlaubt; denn dann richtet sich die Hauptabsicht auf das Gute. Nun kann man, wenn man Übles wünscht, sei es in befehlender oder wünschender Weise, dies unter dem Gesichtspunkte eines doppelten Gutes thun: 1. unter dem Gesichtspunkte des Gerechten; — und so verwünscht oder verflucht der Richter jenen, der eine gerechte Strafe tragen soll; oder die Kirche, insofern sie jemanden mit dem Anathem belegt; oder die Propheten, welche nach der Schrift, der Richtschnur des gerechten Willens Gottes gleichförmig, die Sünder verfluchen, obwohl dies auch als Vorhersagung aufgefaßt werden kann; — 2. unter dem Gesichtspunkte des Nützlichen, wie wenn man dem Sünder eine Krankheit oder Ähnliches wünscht, damit er besser werde oder wenigstens anderen zu schaden aufhöre.

c) I. Der Apostel verbietet, zu fluchen d. h. übles als Übles zu wünschen. II. Ebenso. III. Wünschen jemandem übles unter dem Gesichtspunkte des Guten steht der Liebe nicht entgegen. IV. Die Natur im Teufel ist gut und ihr darf man nicht fluchen; seine Schuld aber ist etwas Schlechtes und gemäß ihr darf man fluchen, nach Job 3.: „Es sollen ihn verfluchen, die da dem Tage fluchen.“ Flucht aber der Sünder dem Teufel wegen dessen Schuld, so urteilt er damit, er selber, der Sünder, sei ähnlich des Fluches wert; und so flucht er seiner Seele. V. Die innere Stimmung des Sünders kann wohl in sich nicht gesehen, jedoch wahrgenommen werden infolge einer offenbaren Sünde, wofür Strafe ausgesprochen worden ist.

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