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Works Thomas Aquinas (1225-1274) Summe der Theologie
Secunda Pars Secundae Partis
Quaestio 106

Fünfter Artikel. Dankbarkeit muß sich vielmehr richten nach dem guten Willen des Wohlthäters wie nach dem Umfange der Wohlthat.

a) Das Gegenteil scheint wahr. Denn: I. Die Erkenntlichkeit richtet sich nach der Wohlthat. Diese aber besteht im wirklich Gegebenen. II. Die Dankbarkeit ist ein Teil der Gerechtigkeit, die auf Gleichheit sieht. III. Den inneren guten Willen kennt nur Gott; also kann solcher Wille kein Gradmesser sein für die menschliche Dankbarkeit. Auf der anderen Seite sagt Seneca (I. c. I. 7.): „Manchmal verpflichtet uns jener in höherem Grade, der Kleines giebt, aber gern.“

b) Ich antworte, die Erkenntlichkeit für eine Wohlthat kann: 1. zur Gerechtigkeit gehören, wie in dem, was geliehen wird, und Ähnlichem; hier gilt, daß man gemäß dem Umfange des Gegebenen vergelten muß; —- 2. zur Tugend der Freundschaft, wo dann auf die Ursache der Freundschaft gesehen werden muß; denn beruht die Freundschaft auf dem Nutzen, so muß die Wohlthat vergolten werden nach dem Nutzen, den man daraus gezogen hat; beruht sie aber bloß auf Wohlanständigkeit, dann muß man gemäß dem guten Willen des gebenden vergelten; — 3. zur Gunst zur Gnade; hier handelt es sich dann auch nur um etwas moralisch Geschuldetes wie im zweiten Falle und muß man wie bei der letztgenannten Art Freundschaft gemäß dem guten Willen vielmehr wie gemäß dem wirklich Gegebenen erkenntlich sein.

c) I. Alle moralischen Handlungen hängen vom Willen ab. Also hat eine Wohlthat, die man spendet, insoweit sie lobenswert ist, ihren bestimmenden Grund im Willen; und die wirkliche Gabe ist nur der materiale Gegenstand. Deshalb sagt Seneca (I. c. I. 6.): „Die Wohlthat besteht nicht so sehr in der wirklichen Gabe, sondern im guten Willen des gebenden.“ II. Die Dankbarkeit ist nicht ein solcher Teil der Gerechtigkeit, wie die Gattung ein Teil der Art ist; sondern nur weil sich die Dankbarkeit auf die Gerechtigkeit irgendwie zurückführen läßt. (Kap. 80.) Also ist da nicht die nämliche Art des Geschuldeten. III. Der gute Wille läßt sich wahrnehmen durch einige äußere Zeichen; insoweit wird hier davon gesprochen.

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