• Home
  • Works
  • Introduction Guide Collaboration Sponsors / Collaborators Copyrights Contact Imprint
Bibliothek der Kirchenväter
Search
DE EN FR
Works Thomas Aquinas (1225-1274) Summe der Theologie
Tertia Pars
Quaestio 59

Zweiter Artikel. Christo als Menschen kommt die Gewalt zu richten zu.

a) Dem steht Folgendes entgegen: I. Augustin sagt (de vera Relig. 31.): „Das Gericht oder das Urteilen wird dem Sohne zugeschrieben, insoweit Er das Gesetz selber der
ersten Wahrheit ist.“ Das geht aber Christum allein als Gott an. II. Zur Richtgewalt gehört es, die guten zu belohnen und die bösen
zu strafen. Der Lohn der guten Werle aber ist die Seligkeit, die nur vonGott verliehen wird (vgl. oben Aug. tract. 53. in Joan.). Also nur als dem ewigen Worte kommt Christo die Richtgewalt zu. III. Der Richtgewalt Christi gehört es an, über die Geheimnisse der Herzen zu richten, nach 1. Kor. 4.: „Richtet nicht vor der Zeit, ehe der Herr kommt, der auch erleuchten wird das Verborgene der Finsternisse und offenbar machen wird die geheimen Gedanken der Herzen.“ Dies aber ist der göttlichen Kraft allein eigen, nach Jerem. 17.: „Schlecht ist das Herz der Menschen und unerforschlich; wer wird es kennen? Ich der Herr, der die Herzen erforscht und die Nieren prüft und der ich vergelte einem jeden nach seinem Wege.“ Also Christo als Menschen kommt es nicht zu, daß Er richte. Auf der anderen Seite heißt es Joh. 5. von Christo: „Ihm hat Er die Macht gegeben, daß Er das Gericht halte, weil Er der Sohn des Menschen ist.“

b) Ich antworte; es scheine, daß Chrysostomus (hom. 38. in Joan.) die Ansicht habe, die Gewalt zu richten käme Christo nur zu insoweit Er Gott, nicht insoweit Er Mensch ist. Er sagt zu Joh. 5, 27.: „Wundert euch nicht; denn nicht deshalb erhielt der Sohn des Menschen die Gewalt zu richten, weil Er Mensch, sondern weil Er Gott ist, in unaussprechlicher Weise der Sohn Gottes und sonach Richter. Weil aber das, was Er gesagt, höher schien als daß es einem Menschen zukäme, deshalb sprach Er darauf antwortend: Wundert euch nicht, daß Er der Menschensohn ist; denn Er ist auch Gottes Sohn. Und dies beweist Er durch die Wirkung, indem Er hinzufügt: Denn es wird die Stunde kommen, wo alle die in den Gräbern sind hören werden die Stimme des Sohnes Gottes.“ Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß wohl bei Gott immer der Urquell aller Autorität für das Richten ruht; daß jedoch auch Menschen ein Richteramt überlassen wird mit Rücksicht auf jene, die ihrer Leitung untergeben sind. Deshalb ermahnt Moses (Deut. 1, 16.): „Richtet, was recht ist;“ und fügt hinzu: „denn Gott gehört das Gericht,“ kraft dessen Autorität ihr richtet. Nun ist Christus auch in der menschlichen Natur das Haupt der Kirche und Alles hat Gott Ihm zu Füßen gelegt. Also hat Er auch gemäß der menschlichen Natur ein Richteramt. Darum erklärt Augustin die genannte Stelle Joh. 5, 27. (tract. 19. in Joan.): „Er gab Ihm Gewalt, Gericht zu halten, weil Er der Menschensohn ist, d. h. Er gab sie Ihm nicht auf Grund der menschlichen Natur, weil sonst alle Menschen sie hätten (wie Chrysostomus oben hinzufügte), sondern weil dies zur“ Gnade des Hauptes der Kirche gehört, welche Christus als Mensch erhalten.“ Christo gebührt nun nach seiner menschlichen Natur solche Richtgewalt wegen Dreierlei: 1. Wegen seiner Verwandtschaft und Gemeinschaft mit den Menschen; denn wie Gott durch vermittelnde, als den Wirkungen näherstehende, Ursachen wirkt, so richtet Er auch die Menschen durch den Menschen Christus, damit so das Gericht den Menschen zugänglicher sei; weshalb der Apostel sagt (Hebr. 4.): „Wir haben nicht einen Hohepriester, der nicht könnte Mitleid haben mit unseren Schwächen, in Allem ähnlich wie wir versucht, ohne Sünde; treten wir also mit Vertrauen zum Throne der Gnade;“ — 2. wegen der Auferstehung der Leiber am letzten Gerichte; die Gott erwecken wird durch den Menschensohn, wie Er durch Ihn als Sohn Gottes die Seelen erweckt; — 3. „weil es gerecht war, daß die zu richtenden den Richter sähen; zu richten aber sind gute und böse; es erübrigte also,daß er in der Knechtsgestalt guten und bösen sich zeigte, während Er die göttliche Natur nur den guten offenbar macht“ (Aug. de verb. Dom. 7.).

c) I. Das Gericht gehört der Wahrheit an wie der Regel und Richtschnur; dem von der Wahrheit durchdrungenen Menschen aber wie dem, der mit der Wahrheit gewissermaßen eins geworden ist und nun wie das lebendige Gesetz dasteht; wonach der Apostel sagt (1. Kor. 2.): „Der geistige Mensch richtet Alles.“ Vor allen Kreaturen aber war die Seele Christi „von der Wahrheit voll,“ nach Joh. 1, 14. Also gebührt es ihr an erster Stelle, zu richten. II. Gott allein gehört es an, die Seelen zu beseligen; Christo aber,
sie vorzubereiten für die Seligkeit und zur selben hinzugeleiten, insoweit Er
das Haupt und der Urheber ihres Heils ist, nach Hebr. 2.: „Der da viele
Söhne in die Herrlichkeit geführt hat, wollte den Urheber ihres Heiles durch
Leiden vollenden.“ III. An sich kommt es nur Gott zu, das Verborgene der Herzen zu
erkennen und zu beurteilen. Weil aber wegen der persönlichen Einheit das
Licht der Gottheit überfließt auf die Seele Christi, kommt dieses selbe auch
dieser zu, wie Kap. 10, Art. 2. auseinandergesetzt worden. Und darum
sagt Paulus (Röm. 2.): „Am Tage da Gott das Verborgene der Herzen
richten wird … durch Jesum Christum.“

pattern
  Print   Report an error
  • Show the text
  • Bibliographic Reference
  • Scans for this version
Editions of this Work
Summa theologiae Compare
Translations of this Work
Summe der Theologie

Contents

Faculty of Theology, Patristics and History of the Early Church
Miséricorde, Av. Europe 20, CH 1700 Fribourg

© 2025 Gregor Emmenegger
Imprint
Privacy policy