1.
Der Herr wolle um seines Namens willen nicht zulassen, daß eine in diesem Hause jemals die Schwierigkeit verkoste, von der ich gesprochen, und auf solche Weise sich an Leib und Seele bedrängt fühle! Möge er auch verhüten, daß die Oberin so zum Beichtvater stehe, daß keine Schwester es wagen darf, ihr etwas gegen ihn oder ihm etwas gegen sie zu sagen! Daraus würde die Versuchung entstehen, sehr schwere Sünden in der Beichte zu verschweigen, weil die Schwestern fürchten müßten, sie möchten beunruhigt werden. Ach Gott, welchen Schaden kann der böse Feind hier anrichten, und wie teuer kommt den Schwestern jene Einschränkung und Ehre zu stehen! Da meint man nämlich, es trage sehr zur Wahrung der Ordenszucht und zur Ehre des Klosters bei, sich nur mit einem Beichtvater zu besprechen, indes der Teufel sich dieses Mittels bedient, die Seelen zu fangen, die er auf andere Weise nicht in seine Gewalt bekommen kann. Verlangen die Schwestern einen anderen Beichtvater, so meint man gleich, die Ordenszucht gehe dadurch zugrunde; ist aber der Gewünschte gar aus einem anderen Orden, und wäre er auch ein Heiliger, so hält man schon eine bloße Besprechung mit ihm für einen Schimpf.