11.
Zum eilften: Wenn gleich die Bussen, im geistlichen Recht gesetzt, jetzt noch gingen, daß für eine jegliche Todsünde sieben Jahr Busse aufgelegt wäre: so müßte doch die Christenheit dieselben Gesetze lassen, und nicht weiter auflegen, denn sie einem jeglichen zu tragen wären: viel weniger nun sie jetzt nicht sind, soll man achten, daß nicht mehr aufgelegt werde, denn jedermann wol tragen kann.