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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Lettres papales Echte und unechte Papstbriefe 1 (42-309) (BKV)
14. Victor I. (192 – 202)
II. Unechte Schreiben

3. Erster pseudoisidorischer Brief.

Decretalbrief des Papstes Victor. Über das Pascha und andere Angelegenheiten an Theophilus von Alexandrien gerichtet.

Victor, Erzbischof der römischen und der ganzen Kirche, (sendet) dem Bischofe Theophilus1 und allen Brüdern, welche in Alexandrien dem Herrn dienen, Gruß im Herrn.

Freude darüber, daß der verderbliche Irrthum (über die Paschafeier?) größtentheils verscheucht ist und die Wahrheit immer mehr Anerkennung findet. „Daß die Feier des hl. Pascha am Sonntage zu begehen sei, haben schon unsere Vorgänger verordnet, und auch wir befehlen euch, S. 286 dieselbe an demselben Tage festlich zu halten, weil es sich nicht geziemt, daß die Glieder vom Haupte abweichen und Entgegengesetztes thun. Vom 15.2des 1. Monates bis zum 21. desselben Monates soll dieses Fest gefeiert werden. (c. 1.) Zur selben Zeit soll aber auch die katholische Taufe gespendet werden; doch, wenn es nothwendig wäre oder Todesgefahr drohen würde, sollen die Heiden, welche zum Glauben kommen, jeden Orts und jeder Zeit, wo immer es sich treffen sollte, sei es in einem Flusse oder im Meere oder in Ouellen getauft werden, sobald nur das christliche Glaubens-Bekenntniß (von ihnen) geoffenbart ist. Sie selbst aber müssen auf das, was sie bei der Taufe gelobt haben, sehr achten, auf daß sie nicht ungetreu, sondern treu erfunden werden; die aber, welche mit dem Male der Untreue sich beflecken, werden ehrlos und keineswegs den Gläubigen beigezählt. (c. 2.) Diese Verordnungen aber dürfen durch keine Bosheit zerrissen, durch keine Neuerung verändert werden, weil anders ist die Rechenschaft für weltliche und anders für göttliche (Angelegenheiten)." 3 (c. 3.) Ungewisses darf nicht gerichtet werden; über Bischöfe nicht ohne die Auctorität des apostolischen Stuhles. (c. 4.) Bischöfe sollen frei von den sie richtenden Conprovincialbischöfen an den apostolischen Stuhl appelliren können, welcher entweder selbst oder durch seine Stellvertreter die Sache wieder aufnehmen wird; bis zu dessen Entscheidung darf keine Veränderung vorgenommen werden. (c. 5.) Und anderswo heißt es in den apostolischen Verordnungen: „Wenn Jemand glaubt, daß er von dem eigenen Metropoliten bedrückt wird, so soll er bei dem Patriarchen oder Primas der Diözese oder bei dem Stuhle der allgemeinen apostolischen Kirche gerichtet werden.“4 S. 287 Denjenigen, welchen Gott seinem oder dem Gerichte dieses heiligen Stuhles vorbehalten hat, darf Niemand richten. Gott ist der Helfer und Richter Aller, wie der Prophet Isaias sagt.5Die Welt und ihre Lockungen müssen bekämpft werden, damit die Liebe und Heiligkeit bewahrt bleibe. Dieß möge Gott euch verleihen.6


  1. Ps. Is. macht den Theophilus von Caesarea, welcher nach Euseb. die Übereinstimmung der alexandrinischen Kirche mit der palästinens. Synode dem Papste meldete, irrthümlich zum Bischof von Alexandrien. ↩

  2. Ist in der Handschrift von späterer Hand statt 14. corrigirt. ↩

  3. 1. Decret. cf. D. III. c. 22 de consecr. (nach dem Pontificalbuche und der Schluß (c. 3) aus c. 3 der 105. ep. Leon. M.) ↩

  4. 2. Decret. cf. C. II. qu. 6, c. 7 cf. c. 17. Conc. Chalc. a. 451.) ↩

  5. Vrgl. Is. 50, 7—11 und 51, 1—8. ↩

  6. C 1. ep. 106 Leon. M. ↩

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Echte und unechte Papstbriefe 1 (42-309) (BKV)

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Faculté de théologie, Patristique et histoire de l'Église ancienne
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