c) In der Sammlung von sechszehn Büchern. (1. 5, c. 7. u. c. 9.)
1. Wir verordnen, daß an allen Sonntagen von allen Männern und Frauen Opfer auf den Altar dargebracht werden, sowohl Brod als Wein, damit sie durch diese Opfergaben von den Banden ihrer Sünden befreit werden.1
2. Das Opfer darf nicht angenommen werden aus der Hand eines Priesters, welcher die Gebete und Handlungen und übrigen Gebräuche bei der Messe nicht nach dem (vorgeschriebenen) Ritus verrichten kann.2 S. 363