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Bibliothek der Kirchenväter
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Œuvres Lettres papales Echte und unechte Papstbriefe 1 (42-309) (BKV)
25. Dionysius I. (259 – 268)
I. Fragmente echter Schreiben.
b) Fragment aus dem Schreiben der dritten gegen Paulus von Samosata, Bischof von Antiochien, im J. 268
4.

Einsetzung des Domnus an die Stelle des Paulus.

[Hierauf fügen sie am Schlusse des Briefes Folgendes hinzu:] 1 Wir mußten daher, nachdem wir ihn, der sich wider Gott empörte und nicht weichen wollte, ausgeschlossen hatten, statt seiner einen Anderen der katholischen Kirche zum Bischofe einsetzen, wie wir glauben, unter Gottes Vorsehung, Domnus nemlich, den Sohn des seligen Demetrianus, welcher vor diesem derselben Kirche mit großem Lobe. vorstand, (einen Mann,) welcher mit allen guten Eigenschaften, wie sie einem Bischöfe ziemen, geschmückt ist. Wir theilten es euch mit, damit ihr diesem schreibet und von diesem auch die Gemeinschaftsbriefe2annehmet. Dieser aber möge an Artemas schreiben, und die mit Artemas e i n e s Sinnes S. 457 sind, mögen mit diesem Gemeinschaft halten. [Dieß nun möge hier angeführt sein.] 3 S. 458


  1. Dieß ist wieder aus Eusebius im Anschlusse an das sub n. 2 Enthaltene. ↩

  2. Κοινωνικὰ γράμματα, communiatoriae litterae, auch formatae genannt, sind im Allgemeinen jene Briefe, deren die Bischöfe in alter Zeit sich sehr häufig zur Erhaltung der Einheit bedienten, und waren theils solche, welche von ihnen den Gefallenen nach vollendeter Buße zum Beweise der Aufnahme in die Kirche gegeben wurden, theils solche, welche reisenden Geistlichen und Laien von ihren Bischöfen mitgegeben wurden, um sich als in der Gemeinschaft Stehende bei den fremden Bischöfen ausweisen zu können, theils solche, welche sich die Bischöfe unter einander, insbesondere die neuerwählten zum Zeichen der Einheit und Gemeinschaft zusandten; nur von Solchen, welche der kirchlichen Einheit angehörten, durften Briefe angenommen werden und auch nur an diese erwiedert werden; daher die ironische Bemerkung, mit welcher der Brief schließt: dieser (Paulus) aber mag, wenn es ihm freut, mit Artemon und seinen Gesinnungsgenossen Briefe wechseln. ↩

  3. Καὶ ταῦτα μὲν ἐνταυθοῖ κείσθω übersetzte Valesius: et haec quidem a nobis hic relata sint und ist es demnach unklar, ob er diese Worte als den Schlußsatz des Schreibens oder als Übergangsformel des Eusebius betrachtet; mir erscheinen sie als Letzteres; Lämmer hat dieselben in seiner Edition des Eusebius gar nicht. — Hierauf erzählt Eusebius, daß Paulus trotz der Absetzungssentenz der Synode die Bischofswohnung nicht verlassen wollte, bis endlich die Bischöfe von dem heidnischen Kaiser Aurelianus die Bestätigung ihres Urtheiles erwirkten und Paulus durch weltliche Macht ausgewiesen wurde. Hierauf sei Aurelianus den Christen feind geworden und wurde nur durch den Tod an der beabsichtigten Verfolgung verhindert; dann folgen die Namen der Kaiser bis Diocletian, dessen grausame Verfolgung erwähnt wird; endlich der Schluß dieses Capitels mit folgenden Worten: „Kurz vorher aber folgte in Rom anf den Bischof Dionysius, welcher sein Amt 9 Jahre verwaltet hatte, Felix. Mit Unrecht folgerte man aus diesen Worten, wie Lipsius (Chronologie S. 229) richtig bemerkt. daß dieses Synodalschreiben in Rom schon nach dem Tode des Dionysius, ja nach der Ordination des Felix eingetroffen sei; denn dieselben beziehen sich nicht mehr auf die Synode und deren Schreiben, sondern auf das unmittelbar Vorhergehende; übrigens hat nicht mehr Dionysius, sondern Felix dasselbe beantwortet. — Uber diese Verwerfung des ὁμοούσιος auf dieser Synode von Antiochien vgl. Tübing. Quartalschr. 1850 S. 3—23, Hefele I. S.140 und Kuhn, Dogma II. S. 311, ↩

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Echte und unechte Papstbriefe 1 (42-309) (BKV)

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